Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 141/2007

 

Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rudolf Nirk

wird 85 Jahre alt

 

Am 11. Oktober 2007 vollendet Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rudolf Nirk sein 85. Lebensjahr.

Prof. Dr. Nirk stammt aus Ravensburg. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und der Promotion über ein rechtsvergleichendes Thema bei Konrad Zweigert in Tübingen wurde er 1953 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 7. Mai 1963 ist er Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.

Neben seinen Aufgaben als Rechtsanwalt hat Prof. Dr. Nirk sich mit großem Engagement für die standes- und berufspolitischen Belange der Anwaltschaft eingesetzt. Dies hat seinen Ausdruck in langjährigen Mitgliedschaften im Vorstand des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte, im Vorstand der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, dessen Vizepräsident er 1978 wurde, gefunden. 1970 übernahm er den Vorsitz im Gesetzgebungsausschuss für Zivilprozessrecht und Gerichtsverfassung des Deutschen Anwaltvereins. Seine großen Verdienste um die Belange der Anwaltschaft und der Rechtsuchenden wurden 1982 mit der Verleihung des Großen Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt. Der Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte ernannte ihn 1997 zu seinem Ehrenvorsitzenden. Die spezielle und spezialisierte Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof, die gerade in jüngster Zeit in Frage gestellt wird, hat in Herrn Nirk, ihrem Doyen, einen überzeugend und scharfsinnig argumentierenden, kämpferischen Vertreter gefunden.

Seine praktischen Erfahrungen als Rechtsanwalt hat Prof. Dr. Nirk stets zu wertvollen Bereicherungen von Wissenschaft und Lehre genutzt. Sein umfangreiches wissenschaftliches Wirken, vor allem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und des Kartellrechts, hat seinen Niederschlag in zahlreichen Veröffentlichungen in Studien- und Lehrbüchern, in Kommentaren und Fachzeitschriften gefunden. Seit 1972 gehört er als Honorarprofessor der Universität Heidelberg an. 1992 wurde seine Lebensleistung durch  eine ihm gewidmete Festschrift gewürdigt. Bis heute ist er aktiver Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift.

Karlsruhe, den 10. Oktober 2007

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