Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 106/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

„Termin zur Revisionshauptverhandlung über Fußballwettskandal“

Verhandlungstermin: 28. November 2006

5 StR 181/06 und 182/06

LG Berlin - Urteile vom 17. November 2005 - 68 Js 451/05 (512) KLs (42/05) und 8. Dezember 2005 - 68 Js 451/05 (512) KLs (25/05)

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten Ante S. wegen Betruges in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Den angeklagten Fußballschiedsrichter Robert Hoyzer hat es wegen Beihilfe zum Betrug in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Im Übrigen hat das Landgericht weitere Angeklagte, und zwar den Schiedsrichter Dominik Marks und zwei Brüder des Ante S., wegen Beteiligung an mehreren Fällen des Betruges zu Bewährungsstrafen verurteilt. In einem abgetrennten Verfahren hat es den Fußballspieler Steffen Karl wegen Beihilfe zum Betrug ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegenstand der Verurteilungen sind Sportwetten auf Fußballspiele. Nach Auffassung des Landgerichts hat der Angeklagte Ante S. durch die Platzierung verschiedener Wetten auf manipulierte Fußballspiele mehrere Betrugstaten begangen, zu denen die anderen Angeklagten – mit Ausnahme einer von einem seiner Brüder selbst abgeschlossenen Wette – jeweils in unterschiedlicher Weise Beihilfe geleistet haben. Bei den beiden verurteilten Fußballschiedsrichtern Hoyzer und Marks hat das Landgericht Beihilfehandlungen darin gesehen, dass sie durch bewusste Fehlentscheidungen den Ausgang von ihnen geleiteter Fußballspiele manipuliert haben, um so Ante S. hohe Wettgewinne zu ermöglichen. Den beiden Brüdern von Ante S. wird Beihilfe durch Unterstützung ihres Bruders bei der Organisation des Wettbetrugs vorgeworfen, dem Fußballspieler Karl die Manipulation des Spielgeschehens durch sein Spielverhalten.

Sämtliche Angeklagten haben gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen beantragt, über die Revisionen in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu entscheiden. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird die Sache im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts verhandeln. Etwa einen Monat vor der Verhandlung werden nähere organisatorische Hinweise für Presse und Öffentlichkeit erteilt.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
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