Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 84/2006

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dietrich Beyer im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dietrich Beyer wird mit Ablauf des 31. Mai 2006 in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Beyer wurde am 30. Mai 1941 in Eberswalde/ Brandenburg geboren. Er ist verheiratet und hat drei erwachsene Söhne. Nach der Ableistung des Wehrdienstes und dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juni 1969 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er zunächst als Staatsanwalt, seit 1972 als Richter am Landgericht Würzburg und vom 1981 bis 1984 als Staatsanwalt/Gruppenleiter tätig. Im Anschluss war er als Richter am Oberlandesgericht Bamberg Mitglied eines vorwiegend für Familiensachen zuständigen Zivilsenats.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Beyer am 1. August 1990 ernannt. Er gehörte zunächst dem für das Kauf-, Handelsvertreter-, Franchise-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat, anschließend von Juli 1991 bis Ende 1995 dem 1. Strafsenat an. Seit 1996 ist er erneut Mitglied, seit April 2004 stellvertretender Vorsitzender des VIII. Zivilsenats gewesen. Neben der Tätigkeit in einem Senat hat Herr Dr. Beyer nahezu während seiner gesamten Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahrgenommen. 1992 wurde er zum externen Mitglied der Beschwerdekammer nach Art. 160 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens ernannt. Von 1994 bis 2002 war er Mitglied des Bundespersonalausschusses in der Zusammensetzung für Angelegenheiten der Richter im Bundesdienst.

Herr Dr. Beyer hat als Berichterstatter an zahlreichen bedeutsamen Entscheidungen, insbesondere zum Kauf- und Wohnraummietrecht, mitgewirkt. Zu nennen sind beispielhaft Urteile zur Auslegung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGHZ 132, 290; NJW 1999, 1259), zur Wirksamkeit von verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeversprechen zur Absicherung von Beschäftigungs- und Investitionszusagen in Unternehmenskaufverträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 141, 391), zur gesteigerten Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht des Verkäufers bei Verhandlungen über den Unternehmenskauf oder den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (NJW 2001, 2163), zum Mietminderungsrecht nach der Mietrechtsreform (BGHZ 155, 380) und zur Berücksichtigung eines nach Ausspruch einer Kündigung entfallenen Eigenbedarfs des Vermieters (NJW 2006, 220). Während seiner Zugehörigkeit zum 1. Strafsenat war er Berichterstatter verschiedener wichtiger Entscheidungen, u. a. zur Strafbarkeit des Leugnens des Holocaust (BGHSt 40, 97) sowie zu Grundsatzfragen der Sterbehilfe (BGHSt 40, 257). Auch als Ermittlungsrichter hat Herr Dr. Beyer für die Praxis wichtige Entscheidungen, etwa zur Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (BGHSt 38, 237) sowie zum Zugriff auf Mailboxen im Rahmen einer Telefonüberwachung (NStZ 1997, 247), getroffen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat Herrn Dr. Beyer im Jahre 2003 als Sachverständigen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung (§ 129 a StGB) und zur Änderung des Revisionsverfahrensrechts in Zivilsachen durch das Justizmodernisierungsgesetz angehört. Überdies ist Herr Dr. Beyer ein gefragter Referent, insbesondere zu Themen des Wohnraummietrechts und des Unternehmenskaufs.

Neben seinem beruflichen Wirken hat Herr Dr. Beyer sich ehrenamtlich engagiert. Er war von 1992 bis 1999 Vorsitzender und weiter bis 2001 Vorstandsmitglied des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte e.V. im Deutschen Richterbund. Als Vorsitzender gehörte er zugleich dem Bundesvorstand des Deutschen Richterbundes an und war jeweils auch Mitglied der Bundesvertreterversammlung. Besonders am Herzen liegt ihm seit 1991 die Pflege der Beziehungen zu Richtern der obersten Gerichtshöfe der Sowjetunion bzw. der GUS-Staaten, insbesondere Russlands. An den regelmäßig stattfindenden Begegnungen wirkt er maßgeblich mit. Im Jahr 2000 wurde ihm für seinen Beitrag zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und die Entwicklung von Institutionen eines Rechtsstaats der Preis „Phemida“ der Russischen Akademie der Wissenschaften und des Moskauer Juristenclubs verliehen.

Karlsruhe, den 31. Mai 2006

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