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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat März 2006 » Pressemitteilung Nr. 42/06 vom 14.3.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 42/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgendem Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 5. April 2006

VIII ZR 283/05

AG Spandau - 9 C 412/04 ./. LG Berlin - 52 S 2/05

Der Kläger verzehrte am 22. Dezember 2003 in dem von den Beklagten betriebenen Restaurant einen Grillteller, der aus verschiedenen Fleischstücken sowie Hackfleischröllchen (Cevapcici) bestand. Dabei brach ein Zahn des Klägers ab. Der Kläger führt dies darauf zurück, dass sich in einem der Hackfleischröllchen ein harter Fremdkörper – etwa ein kleiner Stein – befunden habe, wofür er die Beklagten verantwortlich macht. Die Beklagten bestreiten dies und verweisen darauf, dass der Zahn auch beim Biss auf ein Knochen- oder Knorpelteilchen eines der Fleischstücke abgebrochen sein könne.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger Ersatz des Eigenanteils an den Kosten der zahnärztlichen Behandlung in Höhe von 505,75 €, Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für allen zukünftig aus dem Schadensereignis von 22. Dezember 2003 entstehenden Schaden. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landgericht die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

Der Bundesgerichtshof wird unter anderem zu klären haben, ob und inwieweit dem Kläger aufgrund des unstreitigen Sachverhalts Beweiserleichterungen zugute kommen, die zu einer Haftung der Beklagten nach § 280 BGB in Verbindung mit dem Bewirtungsvertrag führen könnten.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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