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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 17. November 2006 » Pressemitteilung Nr. 165/06 vom 17.11.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 165/2006

Bundesgerichtshof setzt Haftbefehl gegen El Motassadeq

wieder in Vollzug

In der Strafsache gegen El Motassadeq war der Haftbefehl seit Anfang Februar 2006 außer Vollzug gesetzt. Nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit einem gestern, am 16. November 2006, verkündeten Urteil den Schuldspruch dahin geändert hatte, dass der Angeklagte auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der zum Absturz gebrachten Flugzeuge schuldig ist, hat der Generalbundesanwalt unmittelbar nach der Urteilsverkündung beantragt, den Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg abgelehnt und lediglich die Weisungen dahin verschärft, dass sich der Angeklagte täglich melden muss. Dabei ist es davon ausgegangen, dass sich der Fluchtanreiz infolge des rechtskräftigen Schuldspruchs und der nunmehrigen Erwartung einer deutlich höheren Freiheitsstrafe erhöht habe. Auch hätten sich die Bindungen des Angeklagten an Deutschland gelockert, weil seine Familie nach Marokko zurückgekehrt sei und er sein Studium derzeit nicht fortsetzen könne. Gleichwohl rechtfertige sein bisheriges Verhalten die Prognose, dass er sich dem weiteren Strafverfahren stellen werde. Die Anordnung des Vollzugs sei daher nicht erforderlich.

Gegen die Ablehnung der Invollzugsetzung hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Rechtsmittel stattgegeben und den Vollzug des Haftbefehls angeordnet. Er hält die Verschärfung der Meldepflicht nicht für geeignet, der nunmehr deutlich erhöhten Fluchtgefahr zu begegnen. Da sich die Verhältnisse gravierend zum Nachteil des Angeklagten geändert haben, biete auch das bisherige Verhalten keine ausreichende Gewähr, dass sich der Angeklagte dem weiteren Verfahren stellen und nicht dem erheblichen Fluchtanreiz nachgeben wird.

Karlsruhe, den 17. November 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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