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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2006 » Pressemitteilung Nr. 142/06 vom 19.10.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 142/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 7. Dezember 2006

III ZR 302/05

LG Lübeck - 9 O 159/02 ./. OLG Schleswig  11 U 145/04

In diesem Rechtsstreit macht eine Sparkasse aus abgetretenem Recht eines Bauträgers und aus eigenem Recht Amtshaftungsansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein geltend. Der Bauträger hatte 45 Ferienwohnungen errichtet und an Interessenten verkauft. Die Kaufpreise waren vertraglich nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu zahlen. Diese Zahlungen verzögerten sich jedoch deswegen erheblich, weil das Grundbuchamt die vom Bauträger beantragten Vormerkungen erst fast zwei Jahre später im Grundbuch eintrug. Der für die Bearbeitung zuständige Rechtspfleger war seinerzeit überlastet. Der Bauträger wurde insolvent. An seiner Stelle verlangt nun die finanzierende Sparkasse wegen der verzögerten Bearbeitung durch das Grundbuchamt Schadensersatz in Höhe von ca. 450.000 €.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Im Revisionsverfahren wird insbesondere zu klären sein, inwieweit das Grundbuchamt trotz Überlastung zu einer zügigen Bearbeitung der Eintragungsanträge verpflichtet war und ob zugunsten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung der bekannt knappen öffentlichen Mittel Amtspflichten des Staates zu einer hinreichenden Ausstattung seiner Behörden bestehen, so dass diese ihre Aufgaben in einem zumutbaren Zeitraum erledigen können.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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