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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2006 » Pressemitteilung Nr. 178/06 vom 29.12.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 178/2006

Richter am Bundesgerichtshof Jürgen Hausmann im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Jürgen Hausmann wird mit Ablauf des 31. Dezember 2006 im Alter von 64 Jahren auf seinen Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten.

Herr Hausmann wurde am 9. April 1942 in Königsberg geboren. Er ist verheiratet. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahre 1971 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war als Richter am Landgericht Bonn tätig. Es folgten Abordnungen an das Oberlandesgericht Köln und an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1980 wurde Herr Hausmann zum Richter am Oberlandesgericht Köln ernannt, wo er neben seiner richterlichen Tätigkeit in einem Zivil- und in dem Notarsenat auch in der Gerichtsverwaltung und als Dezernent des Justizprüfungsamtes für die Erste juristische Staatsprüfung, zugleich als Prüfer, tätig war. Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde er 1989 gewählt. Seither gehört er dem für das private Baurecht und das Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2005 ist. Daneben war er für den VII. Zivilsenat in den Großen Senat für Zivilsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Mehrere Jahre gehörte er dem Präsidialrat an.

Herr Hausmann war in seiner mehr als 17-jährigen Tätigkeit im VII. Zivilsenat mit allen Aspekten des privaten Bau- und Architektenrechts befasst und hat an zahlreichen grundlegenden Entscheidungen mitgewirkt. Erwähnt sei hier - neben vielem anderen – etwa die Rechtsprechung zu den Sicherheiten am Bau, insbesondere zur Bürgschaft auf erstes Anfordern, zur Problematik der Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Bauunternehmers, zur Frage der Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung und zur Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bau- und Architektenverträgen. In dem Rechtsstreit um den sog. Schürmann-Bau in Bonn war Herr Hausmann Berichterstatter. Sein besonderes Interesse galt Fragen des Zivilprozessrechts, vor allem des Revisionsrechts. Da es ihm ein besonderes Anliegen war, den Rechtsstreit mit einem möglichst befriedigenden Ergebnis für alle Beteiligten enden zu lassen, war er in geeigneten Fällen auch noch in der Revisionsinstanz bestrebt, die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten auszuloten, mit den Parteien eine gütliche Bereinigung der oft komplexen Rechtsstreitigkeiten zu erreichen.

Karlsruhe, den 29. Dezember 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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