Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 176/2006

Urteil gegen internationalen Kokain-Großhändler aus

Siegburg rechtskräftig

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit rund 800 kg Kokain zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und den Erlös aus dem Drogengeschäft, einen Geldbetrag in Höhe von mehr als 13 Mio. Euro, für verfallen erklärt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Strafkammer veranlasste der jetzt 61-jährige Angeklagte im Jahre 2000 eine Lieferung von rd. 800 kg Kokain von Kolumbien per Schiff nach Europa. Er erzielte für das Drogengeschäft einen Erlös von insgesamt mehr als 16 Mio. US-Dollars. Zur unauffälligen Abwicklung benutzte der in Chile geborene Angeklagte den von ihm von Siegburg aus betriebenen Handel mit Bananen aus Südamerika. Als Tarnbegriff für das Betäubungsmittel verwandte er die Bezeichnung "bananas 2nd class", während mit erstklassigem Obst die echten Bananen bezeichnet wurden. Die Tat wurde im Nachhinein entdeckt, als die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten im Jahre 2003 wegen des Verdachts eines anderen Kokaingeschäfts in einer Größenordnung von knapp 450 kg ermittelte. Bei daraufhin durchgeführten Durchsuchungen wurde u. a. Bargeld in zweistelliger Millionenhöhe in verschiedenen Währungen sichergestellt, das der Angeklagte teils in Bankschließfächern, teils in Koffern lose aufbewahrte. Das Kokain selbst war hingegen bereits veräußert. Die Rauschgiftmenge ist ausreichend für knapp 20 Mio. Konsumeinheiten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Landgericht nicht geäußert. Er ist in einem 45 Verhandlungstage andauernden Prozess allein auf Basis von Indizien verurteilt worden.

Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 2 StR 403/06

Landgericht Bonn - 21 G 1/04 –

Karlsruhe, den 19. Dezember 2006

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