Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr.168/2006

Organisatorische Hinweise für die Fortsetzung der Revisionshauptverhandlung (Urteilsverkündung) des 5. Strafsenats am 15. Dezember 2006 (5 StR 181 und 182/06; "Fußballwettskandal")

Für die am 15. Dezember 2006, 10.00 Uhr anstehende Fortsetzung der Hauptverhandlung (Urteilsverkündung) des 5. (Leipziger) Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeine Hinweise

Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf findet die Verkündung nicht in dem Gebäude des 5. Strafsenats, sondern im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig statt. Unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude stehen kostenpflichtige Parkplätze in der "Tiefgarage am Bundesverwaltungsgericht" zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt über die Beethovenstraße.

Bei Betreten des Bundesverwaltungsgerichts haben die Zuschauer aus Sicherheitsgründen einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen und sich nach Aufforderung auszuweisen. Größere Taschen und Behältnisse sind an der Garderobe abzugeben; andere Taschen, Behältnisse oder Kleidungsstücke sind abzugeben, soweit dies am Eingang verlangt wird. Mitgeführte Taschen, Behältnisse und Kleidungsstücke können jederzeit kontrolliert werden, gefährliche Gegenstände können – soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich – für die Dauer der Verhandlung in Verwahrung genommen werden. Den Aufforderungen der Wachtmeister ist Folge zu leisten.

Während der Sitzung sind Mobiltelefone auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt.

II. Organisatorische Hinweise für Medienvertreter

Akkreditierungen

Es stehen 48 reservierte Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung. Alle Medienvertreter werden gebeten, sich – ungeachtet etwaiger Voranmeldungen – schriftlich bis zum Freitag, den 8. Dezember 2006, bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller werden gebeten, vor Ablauf der Akkreditierungsfrist eine vollständige (beidseitige) Kopie des Presseausweises zu übersenden.

Von der Dienststelle des Bundesgerichtshofs in Leipzig können keine Akkreditierungen vorgenommen oder Auskünfte an die Presse erteilt werden. Ansprechpartner ist alleine die Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Foto- und Fernsehaufnahmen

Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen ("Pool-Lösung"). Die Auswahl bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die zugelassenen Sender verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die für die Aufnahmen ausgewählten Sender bis zum Montag, den 8. Dezember 2006, schriftlich mitzuteilen.

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind.

Interviews oder interviewähnliche Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

4. Auch für Pressevertreter gelten die unter I. 3. aufgeführten Hinweise.

Karlsruhe, den 30. November 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501