Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr.149/2006

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Eike Ullmann im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eike Ullmann wird mit Ablauf des 31. Oktober 2006 in den Ruhestand treten.

Eike Ullmann wurde am 17. Oktober 1941 in Dudweiler/Saar geboren. Er ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1968 und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Prof. Dr. O. Jauernig) trat er 1970 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Hier wurde er 1972 zum Richter am Landgericht Mannheim ernannt. Von 1974 bis 1977 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den X. Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs abgeordnet. Im Jahr 1978 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er war in allen Bereichen des Zivilrechts tätig, u. a. im Bauland-, Landwirtschafts- und Schifffahrtsrecht, vornehmlich aber im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Eike Ullmann 1988 gewählt und dem I. Zivilsenat zugewiesen, der für das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht sowie für das Kommissions- und Frachtrecht zuständig ist. Im Jahr 1998 wurde Eike Ullmann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium übertrug ihm den Vorsitz im VII. Zivilsenat, dem die Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des privaten Baurechts und des Architektenrechts zugewiesen sind. Im Jahr 2002 kehrte er in den I. Zivilsenat zurück, dem er seither vorsitzt.

Herr Prof. Dr. Ullmann nahm weitere Aufgaben in den Organen des Bundesgerichtshofs wahr: Er war Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen und über lange Zeit im Präsidium und Präsidialrat tätig. Seit 1989 vertritt Eike Ullmann die Interessen des Bundesgerichtshofs an der Dokumentation von Rechtsprechung und Literatur bei der Rechtsdatenbank juris GmbH. 2001 wählte der Beirat der juris GmbH ihn zu seinem Vorsitzenden. In dieser Funktion wird er den Bundesgerichtshof dort weiterhin vertreten.

Das außergewöhnliche Engagement von Eike Ullmann umfasst mehrere Einsätze im Auftrag des Bundes zum Aufbau des Patentwesens in der Volksrepublik China (erstmals 1987) und der Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) zum gewerblichen Rechtsschutz und zum europäischen Gemeinschaftsrecht in Polen, Ungarn, Lettland und Estland.

Eike Ullmann hat sich um die Wahrung und Fortbildung des Rechts verdient gemacht. Er versteht seine Tätigkeit als Richter als eine dem Volk geschuldete Dienstleistung. Unter seinem Vorsitz im VII. Zivilsenat gelang es, unnötige Hindernisse bei der Frage der Prüfbarkeit der Schlussrechnung von Architekt und Bauunternehmer abzubauen. Im I. Zivilsenat galt sein richterliches Wirken dem angemessenen urheberrechtlichen Schutz des Werkschaffenden auch in einer auf ungehinderten Zugriff ausgerichteten Informationsgesellschaft. Sein Name ist mit dem urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen untrennbar verbunden. Im Werberecht hat er sich für die Reduzierung wettbewerbsrechtlich begründeter Handlungsverbote im Lichte der Grundrechte der Verfassung und der Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts eingesetzt. Im Markenrecht war ihm insbesondere daran gelegen, der Wirtschaft einen praxisnahen Zugang zu den vom europäischen Gesetzgeber eröffneten neuen Markenkategorien, wie Farb-, Form- oder Tastmarke, freizuhalten. Bis zu seinem letzten Sitzungstag beschäftigte ihn das von ihm selbst auch wissenschaftlich aufbereitete Recht zur Kommerzialisierung der prominenten Person.

Eike Ullmann hat als Richter den Umgang mit den Medien nicht gescheut. In den achtziger Jahren wirkte er in mehreren Sendungen der von Rudolf Gerhardt ins Leben gerufenen, von Karl-Dieter Möller fortgeführten Fernsehserie des SWR "Der Gerichtstag" mit. Darin wurden ohne Drehbuch Streitfälle des täglichen Lebens – nach einer Schiedsgerichtsabrede – unter Wiedergabe der Beratung einer abschließenden Regelung zugeführt. Im Jahre 2003 verurteilte er als Theaterrichter auf Anklage des damaligen schauspielernden Generalbundesanwalts Kay Nehm Kleists Richter Adam u. a. wegen sexueller Nötigung und Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Prof. Dr. Ullmann dem Recht als Wissenschaft verbunden geblieben. Seit März 1992 ist er Honorarprofessor der Universität Mannheim. Das Spektrum seiner Veröffentlichungen ist breit. Zuletzt trat er als Herausgeber eines auch online zugänglichen und dort fortwährend aktualisierten Kommentars zum UWG in Erscheinung. Wissenschaftler und Praktiker des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts ehren Eike Ullmann mit einer Festschrift.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2006

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