Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr.151/2005

Verurteilung wegen Mordes an 17jährigem Mädchen vom

Bundesgerichtshof bestätigt

Die Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Zugleich hat es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 18jährige Angeklagte war dem Tatopfer, der 17jährigen Michèle K., in den frühen Morgenstunden des 29.01.2005 auf einer Fasnachtsveranstaltung in Irndorf (Landkreis Tuttlingen) begegnet und ihr in einen Toilettenwagen neben dem Festzelt gefolgt. Er hatte sich dort mit der jungen Frau gegen deren Willen in eine Toilettenkabine eingeschlossen. Der alkoholisierte Angeklagte war gegen sein sich wehrendes Opfer mit großer Brutalität vorgegangen, um sexuelle Handlungen zu erzwingen, und hatte es schließlich erstickt.

Der von der Jugendkammer hinzugezogene psychiatrische Sachverständige hat bei dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine sexuelle Fehlentwicklung festgestellt. Die Kammer hat auf die Tat Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht und zur Verurteilung wegen Mordes ausgeführt, dass der Angeklagte zur Befriedigung des Geschlechtstriebes gehandelt habe. Bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat sie berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits im November 2003 versucht hatte, eine junge Frau in einer Toilettenanlage zu vergewaltigen; diese Tat war zunächst nicht zur Anzeige gebracht worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 26. Oktober 2005 – 1 StR 412/05

LG Rottweil – Entscheidung vom 4. Mai 2005 - 1 KLs 21 Js 1195/05

Karlsruhe, den 4. November 2005

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