Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 41/2005

Moot-Court-Wettbewerb

Wie in den vergangenen Jahren findet das diesjährige Finale in dem für Studententeams ausgeschriebenen Moot-Court-Wettbewerb beim Bundesgerichtshof statt, und zwar am Freitag, dem 11. März 2005, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Erweiterungsbaus (N 004).

Der Moot-Court-Wettbewerb hat sich inzwischen zu einem festen Bestandteil der juristischen Ausbildung an den Universitäten entwickelt. Er trägt dem Bedürfnis nach einer möglichst praxisnahen Ausbildung Rechnung, indem er die Teilnehmer vor die anwaltliche Aufgabe stellt, in einem fiktiven Zivilprozeß die Interessen der von ihnen vertretenen Parteien schriftlich wie mündlich zu vertreten. Im Vordergrund steht dabei der mündliche Vortrag. Es gilt, die Richter, d. h. die Schiedsrichter im Wettbewerb, durch ein rhetorisch geschicktes und sachlich fundiertes Plädoyer von der Richtigkeit des vertretenen Standpunkts zu überzeugen.

Im Finale vor dem Bundesgerichtshof tritt ein Herrendoppel von der Universität Bayreuth gegen ein Damendoppel von der Universität Bielefeld an. Sie haben sich mit einer mietrechtlichen Streitigkeit auseinanderzusetzen, wie sie einem Amtsrichter täglich begegnen kann. Der Mieter zahlt – versehentlich, wie es heißt – die Miete für zwei aufeinander folgende Monate nicht. Der Vermieter kündigt umgehend und fristlos. Der Mieter weiß nichts von der in seinem Briefkasten liegenden Kündigung, weil er sich auf einer sattsam bekannten Insel im westlichen Mittelmeer aufhält. Als er zurückkehrt, kommt er nicht in seine Wohnung, da der Vermieter inzwischen das Schloß ausgewechselt hat. Nun überweist der Mieter die rückständige Miete und wendet sich an einen Anwalt. Der soll ihm im Klagewege wieder zu „seiner“ Wohnung verhelfen. Außerdem möchte er von dem Vermieter die an den Anwalt gezahlten Gebühren erstattet haben.

Der Fall ist lösbar, denkt sich der Chronist. Andererseits fragt er sich verwirrt, ob der Fall eine ihm unbekannte strafrechtliche Seite hat, sind doch zwei der fünf Bundesrichter, die über den Wettstreit entscheiden sollen, ausgewiesene Strafrichter. Den Wettstreitern ruft er indes (zitierend) zu: „Forscht, wo Ihr was zum Forschen findet, das Unerforschliche laßt unergründet!“ Und nun viel Erfolg!

Karlsruhe, den 8. März 2005

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