Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 50/2005

Urteil gegen Brandstifter von Jülich rechtskräftig

Das Landgericht Aachen hatte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte am 22. August 2003 und am 6. November 2003 in Jülich Wohnhäuser in Brand gesetzt. Beim Brand am 6. November 2003 waren drei Erwachser und drei Kinder zu Tode gekommen. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da das Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 1. März 2005 - 2 StR 18/05

(Landgericht Aachen- 401 Js 912/03 - 52 Ks 4/04

Karlsruhe, den 18. März 2005

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