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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2005 » Pressemitteilung Nr. 80/05 vom 31.5.2005

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 80/2005

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. h. c. Volker Röhricht im Ruhestand

Am 31. Mai 2005 wird der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. h. c. Volker Röhricht in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Röhricht wurde am 11. Mai 1940 in Berlin-Schmargendorf geboren. Er ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahr 1968 war er zunächst drei Jahre als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Hamburg tätig und wechselte dann als Richter an das dortige Landgericht. Nach einer Abordnung war er im Anschluß von 1982 bis 1986 Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Röhricht am 4. März 1986 ernannt. Er wurde dem II. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört und dessen Vorsitzender er seit dem Mai 1996 ist. Er ist zudem in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt und Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen.

Herr Dr. Röhricht hat während seiner Zugehörigkeit zum II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zunächst als Berichterstatter, später als Vorsitzender die Rechtsprechung des Senats in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Firmen- und Vereinsrechts sowie des Genossenschaftsrechts maßgeblich mit beeinflußt und geprägt. Beispielhaft hervorzuheben sind Entscheidungen zur Neuorientierung des Verständnisses der BGB-Gesellschaft am Modell der §§ 128 ff. HGB (Offene Handelsgesellschaft; vgl. BGHZ 116, 86; 134, 224; 142, 315; 146, 341; 148, 291; 154,, 88; 154, 370), Urteile zu den verbraucherkreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligungen (vgl. BGHZ 148, 201; 150, 1; 156, 46; BGH WM 2004, 1518), Entscheidungen zum Vereins- und Sportrecht sowie zum Genossenschaftsrecht, darunter zur Aufnahme in eine politische Partei (BGHZ 101, 193), zum Ausschluß aus einer Gewerkschaft (BGHZ 102, 265), zur Disziplinargewalt eines Sportbundes (BGHZ 128, 93) und zur Mitgliederaufnahmepflicht eines Sportverbandes (BGHZ 140, 74). Auf dem Felde des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes sind zu erwähnen Entscheidungen zur sog. Vorratsgründung (BGHZ 117, 323), zur GmbH als Komplementärin bei der KGaA (BGHZ 134, 392), zur Vorstandshaftung (BGHZ 135, 244) und zum Bezugsrechtssausschluß (BGHZ 136, 133), zur Befangenheit des Abschlußprüfers (BGHZ 153, 32), zum „Delisting“ (BGHZ 153, 47), zur Heilung eines Hauptversammlungsbeschlusses (BGHZ 157, 206), zu den ungeschriebenen Mitwirkungsbefugnissen der Hauptversammlung (BGHZ 159, 30) und zur sog. Existenzvernichtungshaftung im GmbH-Recht (BGHZ 149, 10; 151, 181; Urteile vom 13. Dezember 2004 – II ZR 206, 256/02).

Herr Dr. Röhricht ist ein gesuchter Referent, namentlich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts; er gehörte einschlägigen Arbeitskreisen an, war Mitglied des Prüfungsausschusses für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Mitglied der „Juristischen Doping-Kommission des deutschen Sportbundes“. Er ist Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht und gehört dem Vorstand der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) an. Seine hohe fachliche Kompetenz hat er auch bei der Gestaltung von Gesetzesvorhaben eingebracht. Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat ihm im Jahr 1998 in Würdigung seiner wissenschaftlichen Arbeiten auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie seiner Verdienste in der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft ehrenhalber verliehen. Im Jahr 2002 wurde ihm der Vorsitz des Beirats nach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz beim Bundesministerium des Innern übertragen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat ihn erst kürzlich in die „Abschlußprüferaufsichtskommission“ (Berufsaufsicht über Abschluß-prüfer nach der Wirtschaftsprüferordnung) berufen, dessen Vorsitzender er jetzt ist, nachdem er schon in den zurückliegenden vier Jahren ebenfalls aufgrund Berufung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dem Qualitätskontrollbeirat der Wirtschaftsfprüferkammer angehört hatte. Zudem ist er, als Vertreter der nicht dem Berufsstand angehörenden Öffentlichkeit, Mitglied („public member“) des Ethik-Komitees der „International Federation of Accountants“ (IFAC), das mit der Erarbeitung von für alle Mitgliederverbände verbindlichen internationalen Standards für die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern befaßt ist.

Herr Dr. Röhricht ist durch zahlreiche fachwissenschaftliche Publikationen, vornehmlich zum Gesellschaftsrecht, aber auch zum Sportrecht, hervorgetreten. Er ist Mitherausgeber und Kommentator namhafter Erläuterungswerke zum Handelsgesetzbuch und zum Aktiengesetz. In seinen sportrechtlichen Beiträgen hat er sich unter anderem mit der Inhaltskontrolle verbandsrechtlicher Entscheidungen sowie den Chancen und Grenzen von Sportgerichtsverfahren befaßt. Auch die Zeitschrift für Sport und Recht wird von ihm mit herausgegeben.

Karlsruhe, den 31. Mai 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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