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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Mai 2004 » Pressemitteilung Nr. 55/04 vom 24.5.2004

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 55/2004

 

 

Organisatorische Hinweise für die Hauptverhandlung

des 5. Strafsenats - 5 StR 306/03 - des Bundesgerichtshofs

am 15., 16. und 24. Juni 2004 in Leipzig

 

 

Im Hinblick auf die am 15., 16. und 24. Juni 2004 anstehende mündliche Verhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeines

  1. Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf findet die Hauptverhandlung nicht in dem Gebäude des 5. Strafsenats in Leipzig sondern im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig statt.
  2. Beginn der Hauptverhandlung ist jeweils 10:00 Uhr; Einlaß in den Hauptverhandlungssaal wird jeweils ab 8.00 Uhr gewährt; es wird gebeten, frühzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der Hauptverhandlung zu gewährleisten.
  3. Aus Sicherheitsgründen haben sich an diese Tagen Zuhörer bei jedem Betreten des Bundesverwaltungsgerichts durch Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepaß) auszuweisen. Ferner erfolgen bei jedem Betreten des Bundesverwaltungsgerichts Taschenkontrollen sowie beim Betreten des Sitzungssaal Personenkontrollen.
  4. In der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten; es empfiehlt sich daher, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zur unmittelbaren Anreise zu benutzen.
  5. In den Mittagspausen besteht keine Möglichkeit, die Kantine des Bundesverwaltungsgerichts zu nutzen. In der Nähe des Gerichts gibt es jedoch verschiedene Gaststätten (z.B. in der Kantine des Neuen Rathauses).
  6. Während der Sitzungen sind Mobiltelefone wegen der störenden Geräusche auszuschalten.

 

 

II. Presse

  1. Akkreditierungen
  2. Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis zum Freitag, 04. Juni 2004, bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de). Die Ak-kreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller werden gebeten, eine beidseitige Kopie des Presseausweises beizufügen.

     

  3. Foto- und Fernsehaufnahmen

a)

Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die Pool-Mitglieder für die Fernsehanstalten bis zum Freitag, 04. Juni 2004, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

b)

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind. Die auf Stativen stehenden Kameras sind abzuschalten.

3. Etwaige Interviews mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

4. Auch für die Pressevertreter gelten die unter I aufgeführten allgemeinen Hinwei-

se.

Karlsruhe, den 24. Mai 2004

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

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