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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 30. März 2004 » Pressemitteilung Nr. 34/04 vom 30.3.2004

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 34/2004

 

Moot-Court-Wettbewerb

 

Wie in den vergangenen Jahren findet auch das diesjährige Finale in dem für Studententeams ausgeschriebenen Moot-Court-Wettbewerb im Saalbau des Bundesgerichtshofes statt, und zwar am Freitag, dem 2. April 2004 um 14.00 Uhr.

Der Moot-Court-Wettbewerb versteht sich als Motor einer praxisorientierten Ausbildung. Er will das rhetorische Element juristischer Tätigkeit schon auf der Universität fördern. Teams von je zwei Studentinnen oder Studenten treten in einem fiktiven Zivilprozeß als anwaltliche Prozeßgegner auf, um den Interessen ihrer Parteien durch überzeugende Plädoyers zum Erfolg zu verhelfen. Bei den Universitäten ist die Vorbereitung auf diesen Wettbewerb in den letzten Jahren professionalisiert worden. Hochschullehrer üben das rhetorisch geschickte und sachlich überzeugende Auftreten vor Gericht ein. In diesem Jahr haben sich in den Vorentscheidungen die Teams aus Kiel und Köln durchgesetzt.

Ein mit fünf Bundesrichterinnen und Bundesrichtern besetzter "Senat" des Bundesgerichtshofs wird am 2. April entscheiden, wer in diesem Jahr den Moot-Court-Wettbewerb gewinnt. Der Fall, um den es diesmal geht, strotzt nur so von Begriffen wie Chat-Room, Flirt-Palace, Webcam, Headset und plug-and-pray. Der Verfasser dieser Vorankündigung ist froh, daß er ihn nicht lösen muß. Er wünscht den vermutlich allzeit online operierenden Studententeams viel Glück und Erfolg.

Karlsruhe, den 30. März 2004

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

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