Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 14/2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir auf folgendes Verfahren hinweisen:

 

Termin: noch nicht bestimmt

1 StR 25/04

LG Heidelberg – 6 Ks 10 Js 2050/03

 

Das Landgericht Heidelberg hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit schwerem Raub, in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, daß seine Schuld besonders schwer wiegt.

Der Verurteilung liegen die Morde an einem Heidelberger Ärzteehepaar und dessen Arzthelferin zugrunde. Der Angeklagte war am 23. Dezember 2002 gegen Abend in die Arztpraxis eingedrungen. Er bedrohte, mißhandelte und fesselte seine Tatopfer, um die Herausgabe von Bargeld, Scheckkarten und die Preisgabe der zugehörigen Geheimnummern zu erzwingen. Nachdem ihm dies gelungen war, erdrosselte er die drei Opfer, um nicht als Täter ermittelt zu werden. Mit den erbeuteten Scheckkarten nahm er noch in der Nacht mehrere Abhebungen vor. Am Tage nach der Tat feierte mit seinen beiden Kindern Heilig Abend.

Der Angeklagte wurde am 30. Januar 2003 festgenommen, nachdem er in einem Kaufhaus Zigarillos einer bestimmten Marke erworben hatte. Am Tatort hatte er einen Stummel der gleichen, von ihm bevorzugten Marke hinterlassen, an denen DNA-Spuren sichergestellt wurden, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:143 Milliarden von ihm stammten. Noch am Tag der Festnahme gab er die Tat zu.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr über die Revision des nach den Feststellungen des Landgerichts zur Tatzeit voll schuldfähigen Angeklagten zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Krüger

Pressesprecher

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

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