Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 90/2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir auf folgenden Termin hinweisen:

 

Verhandlungstermin: 19. August 2004

5 StR 218/04

LG Neuruppin - 326 Js 32674/02 12 KLs (1/03)

 

Im Sommer 2002 wurde ein 16jähriger Junge in dem Dorf Potzlow in Brandenburg von den Angeklagten, drei rechtsradikalen jungen Männern, die ihr Opfer als "Punk" verachteten, nach einem gemeinsamen Trinkgelage massiv gedemütigt und gequält. Anschließend brachten ihn die Angeklagten zu einem abgelegenen Gehöft, mißhandelten ihn dort weiter und nötigten ihn nach dem Vorbild einer brutalen Filmszene, in einen Steintrog zu beißen. In dieser Situation brachte einer der Täter dem Opfer durch einen Sprung auf den Kopf tödliche Verletzungen bei. Um die Tat zu verdecken, warfen der 17jährige Haupttäter und sein 23jähriger Bruder anschließend dem noch für lebend gehaltenen Opfer, um es endgültig zu töten, wiederholt einen schweren Stein an den Kopf. Mit ihrem 17jährigen Tatgenossen vergruben die Brüder den Leichnam des Opfers anschließend in einer Jauchegrube.

Das Landgericht Neuruppin hat den jugendlichen Haupttäter u. a. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Mitangeklagten hat es den vollendeten Mord nicht zugerechnet. Das Landgericht hat den erwachsenen, in seiner Schuldfähigkeit erheblich verminderten Bruder u. a. wegen versuchten Verdeckungsmordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren und den jugendlichen Mitangeklagten, dem auch die versuchte Tötung nicht zugerechnet wurde, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe (ohne Bewährung) verurteilt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 19. August 2004 über die zum Nachteil der Angeklagten erhobenen Revisionen der Staatsanwaltschaft, die insbesondere beanstandet, daß nicht alle drei Angeklagte wegen gemeinschaftlichen vollendeten Mordes verurteilt worden sind, und über die Revision des erwachsenen Angeklagten.

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