Der Bundesgerichtshof

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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2003 » Pressemitteilung Nr. 74/03 vom 18.6.2003

 

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Nr.74/2003

 

Bundesgerichtshof bezieht neue Räume

 

 

Am 17. Juni 2003 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den neu erstellten Erweiterungsbau an der Herrenstraße/Blumenstraße übergeben erhalten. Die Räume werden in der Woche vom 23. bis 27. Juni 2003 bezogen. Die offizielle Einweihung des neuen Gebäudes soll erst nach Fertigstellung der Außenanlagen erfolgen. Sie nimmt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, am 28. Oktober 2003 vor.

In dem Erweiterungsbau finden sechs Zivilsenate, die bislang unter beengten Verhältnissen im Westgebäude und in der Nebenstelle in der Gartenstraße untergebracht waren, ein neues Zuhause. Ab Juli werden die zwei neuen Sitzungssäle im Erdgeschoß von den Senaten genutzt, die bislang vorwiegend im Westgebäude verhandelt haben. Von der insgesamt im Erweiterungsbau geschaffenen Hauptnutzfläche von rd. 13.000 qm werden 4.700 qm allein von der Bibliothek des Bundesgerichtshofs übernommen, die seither nur behelfsmäßig im ehemaligen Küchengebäude des Erbgroßherzoglichen Palais untergebracht war und jetzt einen ihrer Bedeutung angemessenen Standort mit vorzüglichen Arbeitsbedingungen gefunden hat.

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs zieht am 27. Juni 2003 in den Erweiterungsbau (Zimmer 013 im Erdgeschoß) um und steht den Journalisten an diesem Tage nicht zur Verfügung. Ab 30. Juni ist sie wieder erreichbar. Neben der Pressestelle ist ein Presseraum (Zimmer 014) mit Telefon-, Fax- und PC-Anschlüssen eingerichtet, der die Arbeitsbedingungen, zumal auswärtiger Journalisten verbessert.

Durch den Umzug ändern sich Zimmer- und Telefonnummern wie folgt:

Pressestelle Zimmer 013, Tel. 0721/159 5013, ab 30. Juni

Fax 0721/159 5501, ab 30. Juni

Prof. Dr. Krüger, Pressespr. Zimmer 111, Tel. 0721/159 5111, ab 25. Juni

Dr. Joeres, 1. Vertr. Pressespr. Gartenstr., Tel. 0721/98150 32, unverändert

Dr. Kapsa, 2. Vertr. Pressespr. Zimmer 223, Tel. 0721/159 5223, ab 25. Juni.

 

Karlsruhe, den 18. Juni 2003

 

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