Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 139/2003

 

Lebenslange Freiheitsstrafe gegen Frank Schmökel rechtskräftig

Im Jahre 2000 hatte die gewaltsame Flucht des in der Landesklinik Neuruppin untergebrachten Straftäters Frank Schmökel bundesweit Aufsehen erregt. Schmökel war 1993 wegen mehrerer Sexualverbrechen zum Nachteil junger Mädchen zu fünfeinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Nach frühzeitiger Beurlaubung aus dem Maßregelvollzug hatte er im Frühjahr 1994 ein 12-jähriges Mädchen mißbraucht und anschließend zu ermorden versucht. Gegen ihn war deshalb 1995 eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren verhängt und wiederum die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Nach erneuten Vollzugslockerungen gelang ihm im Herbst 2000 anläßlich eines bewachten Hausbesuches zu seiner Mutter die Flucht. Dabei brachte er einem zu seiner Bewachung eingesetzten Pfleger, anschließend auch seiner Mutter und einem begleitenden Sozialarbeiter mit Tötungsvorsatz Messerstiche bei; der Pfleger wurde lebensgefährlich verletzt. Etwa eine Woche später erschlug Schmökel auf einem Kleingartengelände in Brandenburg, wo er sich trotz intensiver Fahndung tagelang verborgen halten konnte, einen Rentner, um sich dessen Pkw als Fluchtfahrzeug zu beschaffen. Zwei Tage später wurde er in Sachsen von der Polizei gestellt.

Schmökel wurde am 11. Dezember 2002 vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen der bei seiner Flucht begangenen Kapitalverbrechen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; zusätzlich wurde gegen den bei Begehung dieser Taten uneingeschränkt schuldfähigen Angeklagten die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig: Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch einstimmig gefaßten Beschluß als offensichtlich unbegründet verworfen.

Beschluß vom 12. November 2003 – 5 StR 468/03

Karlsruhe, den 20. November 2003

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