Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 21/2003

 

Potsdamer Staatsanwältin nunmehr rechtskräftig freigesprochen

 

Das Landgericht Potsdam hat eine Staatsanwältin von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Hauptverhandlung gegen zwei Bankräuber (vgl. Pressemitteilung vom 17. Dezember 2001 Nr. 96/2001) zugunsten eines von ihnen falsch ausgesagt und damit zugleich eine versuchte Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.

Der 5.(Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen den Freispruch gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die unter anderem die ungenügende Auseinandersetzung mit einem möglichen Tatmotiv – einem etwaigen Liebesverhältnis zwischen der Staatsanwältin und einem der Bankräuber – gerügt hatte, verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei aus revisionsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden.

 

Urteil vom 12. Februar 2003 – 5 StR 425/02

Karlsruhe, den 13. Februar 2003

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