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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat September 2002 » Pressemitteilung Nr. 92/02 vom 20.9.2002

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 10.9.2002 - 1 StR 318/02 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 92/2002

Urteil wegen des Überfalls auf den Inhaber des

Seehotels Siber rechtskräftig

 

Das Landgericht Konstanz hat den Angeklagten wegen Raubes unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der maskierte und mit einer Pistole bewaffnete Angeklagte in der Nacht zum 12.09.1996 mit zwei genauso ausgerüsteten, unbekannt gebliebenen Mittätern in das Wohnhaus des auch durch seine Fernsehauftritte bekannten Küchenmeisters Bertold Siber ein. Die Täter hielten den Geschädigten etwa eine Stunde fest, bedrohten und mißhandelten ihn und durchsuchten seine Wohnung. Schmuck und etwa 3.500 DM Bargeld nahmen sie an sich. Nach einem mißlungenen Fluchtversuch des Geschädigten, löste sich aus einer ihrer Pistolen ein Schuß. Das Projektil drang in den Brustraum des Geschädigten ein. Daraufhin flüchteten die Täter. Der Geschädigte konnte durch eine Notoperation gerettet werden, leidet aber noch immer an den Folgen der Tat.

Erst Mitte 2000 konnte der Angeklagte als einer der Täter identifiziert werden, nachdem sich bei der Auswertung einer Speichelprobe, die nach dem DNA-Feststellungsgesetz bei ihm entnommen worden war, Übereinstimmungen mit DNA-Spuren des Angeklagten an Gegenständen ergaben, die er in der Nähe des Tatortes zurückgelassen hatte.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Beschluß vom 10. September 2002 - 1 StR 318/02

Karlsruhe, den 20. September 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

 

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