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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 » Pressemitteilung Nr. 71/02 vom 10.7.2002

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 25.6.2002 - 5 StR 60/02 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 71/2002

 

Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

Das Landgericht Bremen hat im Juli 2001 einen zur Tatzeit 31-jährigen Studenten wegen eines im August 1999 begangenen Mordes verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen attackierte der Angeklagte eine ihm unbekannte 27-jährige Marketingassistentin in der zu ihrer Wohnung gehörenden Tiefgarage eines Neubaukomplexes in Bremen, um sich sexuell an ihr zu vergehen. Als die Frau ihm Widerstand leistete, tötete er sie mit mehreren Messerstichen, um den vorangegangenen Angriff zu verdecken. Der Angeklagte stellte sich fünf Wochen nach der Tat selbst der Polizei und machte dabei weitgehend geständige Angaben, die er später pauschal widerrief. In der Hauptverhandlung äußerte er sich nicht zur Sache. Das Schwurgericht überzeugte sich nach 75 Hauptverhandlungstagen von dem Tathergang, der Täterschaft des Angeklagten und seiner uneingeschränkten Schuld aufgrund der früheren Angaben des Angeklagten und aufgrund von Indizien am Tatort und aus seinem persönlichen Umfeld.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt die unter anderem auf mehrere verfahrensrechtliche Beanstandungen gestützte Revision des Angeklagten durch einstimmig gefaßten Beschluß als unbegründet verworfen. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig.

Beschluß vom 25. Juni 2002 – 5 StR 60/02 –

Karlsruhe, den 10. Juli 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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