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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2001 » Pressemitteilung Nr. 54/01 vom 16.7.2001

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 54/2001

Prof. Dr. Walter Odersky 70 Jahre alt

Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Walter Odersky, vollendet am 17. Juli 2001 das siebzigste Lebensjahr.

Prof. Dr. Odersky wurde am 17. Juli 1931 in Neustadt in Oberschlesien geboren. Nach Kriegsende fand die Familie Aufnahme in Bayern. Nach dem Abitur studierte Walter Odersky als Stipendiat der Hochbegabtenstiftung Maximilianeum Rechtswissenschaften an den Universitäten in München und Pisa. Im Jahre 1957 trat er nach Ablegung beider Staatsprüfungen und Promotion an der Universität München in den bayerischen Justizdienst ein. Er übte sowohl das Amt des Staatsanwalts als auch das Amt des Richters in allen Instanzen der Landesgerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen aus. 1962 berief ihn der damalige bayerische Justizminister und frühere Ministerpräsident Dr. Hans Erhard für vier Jahre zu seinem persönlichen Referenten. Von 1971 bis 1983 leitete Prof. Dr. Odersky die Strafrechtsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Während dieser Zeit wirkte er in Gremien auf Landes- und Bundesebene an zahlreichen rechtspolitischen Initiativen mit. 1983 wurde Prof. Dr. Odersky zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgericht berufen. Neben den Aufgaben des Präsidenten übernahm er dort die Leitung eines Zivilsenats. Kraft Amtes war er zudem Vorsitzender des Präsidialrats für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern und zugleich Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.

Mit Wirkung zum 1. Januar 1988 wurde Prof. Dr. Odersky zum Präsidenten des Bundesgerichtshofes ernannt. Dieses Amt übte er mehr als 8 Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1996 aus. Als Präsident des Bundesgerichtshofes übernahm er traditionell den Vorsitz des Kartellsenats und kraft Gesetzes den Vorsitz des Senats für Anwaltssachen sowie der Großen Senate für Zivil- und für Strafsachen.

Die Amtszeit des Präsidenten Prof. Dr. Oderskys war geprägt von tiefgreifenden politischen Veränderungen in Deutschland und in seinen östlichen Nachbarländern. Die Herstellung der deutschen Einheit brachte auch für die Justiz vielfältige inhaltliche und organisatorische Probleme mit sich, zu deren Bewältigung Prof. Dr. Odersky maßgeblich beigetragen hat. Der mit der Wiedervereinigung zwangsläufig verbundene deutlich erhöhte Arbeitsanfall konnte im Zusammenwirken mit der Richterschaft des Bundesgerichtshofes ohne eine der Rechtseinheit abträgliche Vermehrung der Zahl der Senate aufgefangen werden. Für gegenseitiges Verständnis der Menschen in den alten und neuen Bundesländern trat Prof. Dr. Odersky in seiner spruchrichterlichen Tätigkeit, insbesondere als Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen, wie auch in seiner Funktion als Repräsentant des obersten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik in der Öffentlichkeit in überzeugender Weise ein.

Ein besonderes Anliegen war ihm darüber hinaus die Förderung des Aufbaus demokratischer und rechtsstaatlicher Ordnungen in den osteuropäischen Staaten nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems. Prof. Dr. Odersky knüpfte intensive Kontakte zu Präsidenten und Richtern der obersten Gerichte Polens, der GUS-Staaten, Ungarns, Rumäniens und Tschechiens, die zu einem regen fachlichen Austausch unter Einbeziehung der Richter der betreffenden Gerichte geführt haben.

Als Präsident des Bundesgerichtshofs hat Prof. Dr. Odersky aber auch nahe Verbindungen zu den obersten Gerichten Großbritanniens und Frankreichs angebahnt und, an die Tätigkeit seines Amtsvorgängers Prof. Dr. Pfeiffer anknüpfend, die Beziehungen zur österreichischen und zur italienischen Justiz fortgeführt und intensiviert. Den Gedankenaustausch mit den österreichischen und italienischen Kollegen pflegt Prof. Dr. Odersky daneben auch auf wissenschaftlicher Ebene. In Anerkennung dieser seiner Verdienste hat ihm der Bundespräsident der Republik Österreich im Jahre 1992 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande verliehen.

Auf wissenschaftlichem Gebiet ist Prof. Dr. Odersky darüber hinaus durch zahlreiche Publikationen zu unterschiedlichen Rechtsfragen hervorgetreten. Er ist Mitherausgeber des Leipziger-Kommentars zum Strafgesetzbuch, des Nachschlagewerks des Bundesgerichtshofs und der Zeitschrift "Unternehmens- und Gesellschaftsrecht" sowie Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift "Wirtschaft- und Wettbewerb". 1974 wurde er zum Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Verfahrensrecht an der juristischen Fakultät der Universität München berufen. Von 1984 bis 1990 war er daneben Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und 1988 Vorsitzender der strafrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentages.

Für seine Verdienste um Gesetzgebung und Rechtspflege ist Prof. Dr. Odersky mit zahlreichen hohen und höchsten Auszeichnungen, u. a. mit dem Großen Verdienst-kreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold, geehrt worden. Für seine Verdienste um die deutsch-polnische Zusammenarbeit und Versöhnung hat ihm der Präsident der Republik Polen das Kommandeurskreuz mit Stern des Verdienstordens der Republik Polen verliehen.

Karlsruhe, den 16. Juli 2001

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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