Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 24/2001

 

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karl-Bernhard Schmitz im Ruhestand

Am 31. März 2001 wird der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karl-Bernhard Schmitz in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Schmitz, der am 10. März 1936 in Düsseldorf geboren wurde, verheiratet ist und drei erwachsene Kinder hat, ist nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1965 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Er war - unterbrochen durch Abordnungen an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter und an das Oberlandesgericht Düsseldorf - als Gerichtsassessor und Landgerichtsrat beim Landgericht Düsseldorf tätig, bevor er 1974 zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt wurde. 1983 folgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr. Dr. Schmitz im Jahre 1984 gewählt. Er kann auf eine außerordentlich vielseitige Tätigkeit zurückblicken. Mit seiner Ernennung wurde er zunächst dem schwerpunktmäßig für das Recht der unerlaubten Handlungen und das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen. Von 1987 bis 1994 gehörte er, von 1991 an als stellvertretender Vorsitzender, dem IX. Zivilsenat an, dem neben Entschädigungs- und Rückerstattungssachen schwerpunktmäßig Revisionssachen aus dem gesamten Bereich des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts, der Notar-, Anwalts- und Steuerberaterhaftung sowie der Bürgschaft zugewiesen war. Daneben war Herr Dr. Schmitz als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied mehreren Spezialsenaten des Bundesgerichtshofs zugewiesen, nämlich dem Senat für Anwaltsachen, dem Senat für Notarsachen und dem Senat für Patentanwaltssachen; für den Senat für Anwaltssachen und für den Senat für Patentanwaltssachen war er auch in den Großen Senat des Bundesgerichtshofs und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof im Jahre 1995 hat ihm das Präsidium den Vorsitz in dem insbesondere für das Versicherungsrecht sowie das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat übertragen. Seit 1998 ist er daneben zum Stellvertreter des Vorsitzenden im Senat für Notarsachen bestellt.

Als Vorsitzender des IV. Zivilsenats hat Herr Dr. Schmitz in der Rechtsprechung zum Versicherungsrecht eine moderne Linie des Verbraucherschutzes verfolgt. Unter seinem Vorsitz hat der Senat unter anderem den Schutz des Versicherungsnehmers in Fällen verspäteter Zahlung der Versicherungsprämie verbessert. Gestärkt worden ist die Stellung des Versicherungsnehmers auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie - etwa durch deren Öffnung für Bedienstete der ehemaligen DDR oder durch Verbesserung der Regelungen für teilzeitbeschäftigte Frauen - in der Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst. Hervorhebung verdient schließlich ein Urteil vom 8. November 2000, mit dem der Senat - durch die Begrenzung von Regreßmöglichkeiten des Versicherers - die Rechtsstellung des Mieters verbessert hat.

Karlsruhe, den 30. März 2001

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