Bundesgerichtshof
Nr. 80/2001
Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil wegen des Mordes in der Tiefgarage des "Hamburg-Mannheimer-Hauses" in Mannheim Das Landgericht Mannheim hat die Angeklagten, ein Ehepaar, wegen gemeinschaftlichen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte dem Opfer, einer Arbeitskollegin seiner Ehefrau, Anfang November 1999 in der Tiefgarage des "Hamburg-Mannheimer-Hauses" in Mannheim aufgelauert und die Frau mit 23 Hammerschlägen auf Kopf und Oberkörper getötet, als sie ihre Arbeitsstelle verließ. Bereits am Vormittag desselben Tages hatte die Angeklagte ihre Kollegin unter dem Vorwand in die Tiefgarage gelockt, ihr dort geparktes Fahrzeug sei beschädigt worden. Der Angeklagte, der dort wartete, führte die Tat aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus, weil er fürchtete, von weiteren Garagenbenutzern beobachtet zu werden. Die Getötete stand den beruflichen Plänen der Ehefrau im Weg. Mit der Tat, die die Angeklagten gemeinsam planten und vorbereiteten, hoffte der Ehemann, das endgültige Scheitern seiner langjährigen Ehe verhindern zu können. Er hatte bereits im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und nach und nach auch den Beitrag seiner Ehefrau eingeräumt, die eine Beteiligung abstritt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.
Beschluß vom 26. September 2001 - 1 StR 321/01 Karlsruhe, den 9. November 2001 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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