Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 76 /2001

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Alfons van Gelder

im Ruhestand

Am 31. Oktober 2001 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Alfons van Gelder in den Ruhestand treten.

Herr Dr. van Gelder ist am 8. Oktober 1936 in Oberhausen geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1965 war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Philipps-Universität Marburg tätig. Im Januar 1971 trat er als Proberichter beim dem Landgericht Marburg in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Im Januar 1972 wurde er zum Richter am Landgericht, im Juni 1979 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht bei diesem Gericht ernannt.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. van Gelder zum 1. Februar 1990 beufen worden. Das Präsidium hat ihn dem unter anderem für das Bank-, das Börsen- und das Wertpapierrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört. Daneben war Herr Dr. van Gelder in den Jahren 1991 bis 1997 Mitglied des Senats für Anwaltssachen und seit 1996 für diesen Senat in den Großen Senat und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Im XI. Zivilsenat war Herr Dr. van Gelder schwerpunktmäßig mit Revisionen befaßt, in denen sich Rechtsfragen zum Lastschriftverfahren der Banken stellten. Mit diesem Rechtsgebiet hat er sich auch in einem wissenschaftlichen Beitrag zu dem von Herbert Schimansky, dem früheren Vorsitzenden des XI. Zivilsenats, mit herausgegebenen Bankrechts-Handbuch beschäftigt. Auch auf den anderen dem XI. Zivilsenat zugewiesenen Rechtsgebieten hat Herr Dr. van Gelder an wichtigen und richtungsweisenden Entscheidungen als Berichterstatter mitgewirkt. Aus seiner Feder stammt beispielsweise das wichtige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Pflicht der Banken, Kunden bei der Kapitalanlage "anlagerecht" und "objektgerecht" zu beraten (BGHZ 123, 126 ff.).

Neben seiner richterlichen Tätigkeit galt Herrn Dr. van Gelders Neigung stets auch der wissenschaftlichen Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Im Rahmen eines langjährigen Lehrauftrags hält er bis heute regelmäßig Vorlesungn an der juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg. Außerdem hat er lange Zeit als Mitglied des hessischen Justizprüfungsamtes bei juristischen Staatsprüfungen mitgewirkt.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2001

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