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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2001 » Pressemitteilung Nr. 77/01 vom 31.10.2001

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 77/2001

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Rüdiger Rogge im

Ruhestand

Am 31. Oktober 2001 wird der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Rüdiger Rogge in den Ruhestand treten.

Herr Rogge wurde am 31. Oktober 1936 in Düsseldorf geboren. Er ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Seine juristische Laufbahn begann er nach Abschluß seiner Ausbildung im Jahre 1965 als Gerichtsassessor bei dem Landgericht Düsseldorf, wo er 1968 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Nach seiner Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof folgten 1976 kurz nacheinander die Ernennungen zum Vorsitzenden Richter am Landgericht und zum Richter am Oberlandesgericht sowie 1983 erneut zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Düsseldorf.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Rogge am 4. September 1985 ernannt worden. Das Präsidium hat ihn dem unter anderem für das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Vergaberecht und das Werkvertragsrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen, dem er - seit 1. April 1993 als dessen Vorsitzender - bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand angehörte und für den er in den Jahren 1991 bis 1993 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit 1992 in den großen Senat für Zivilsachen entsandt war.

Als Mitglied und als Vorsitzender des X. Zivilsenats hat Herr Rogge an wichtigen Entscheidungen insbesondere zum Patentrecht und zum Vergaberecht mitgewirkt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa Urteile und Beschlüsse zu Fragen der Technizität als Voraussetzung der Patentfähigkeit (z.B. BGHZ 115, 11; 143, 255; 144, 282), zu Begriff und Bedeutung der abhängigen Erfindung (z.B. BGHZ 112, 140; 125, 303; 135, 217; 142, 7) oder zur Teilung eines Patents (z.B. BGHZ 133, 18). Aus dem Bereich des Vergaberechts ist exemplarisch die kürzlich auf Divergenzvorlage ergangene Entscheidung zu den zeitlichen Grenzen des Primärrechtsschutzes im Vergabeverfahren (NJW 2001, 1492) zu nennen.

Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit gilt Herrn Rogges Interesse vor allem der Entwicklung des europäischen Patentrechts. Auf diesem Gebiet hat er bei zahlreichen nationalen und internationalen Tagungen mit Patentrichtern mit großem Engagement den deutschen Standpunkt vertreten. Wissenschaftlich ist Herr Rogge darüber hinaus als Mitautor des "Benkard", eines der Standardkommentare zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, sowie als Mitherausgeber und Mitautor eines im Erscheinen begriffenen Kommentars zum Europäischen Patentrechts-übereinkommen, ferner als Autor zahlreicher Aufsätze zum deutschen und europäischen Patentrecht in Erscheinung getreten.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2001

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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