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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2001 » Pressemitteilung Nr. 72/01 vom 25.10.2001

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 72/2001

 

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Klaus Kutzer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

 

Klaus Kutzer, der als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof am 30. Juni 2001 in den Ruhestand getreten ist, ist jetzt von dem Herrn Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die Verleihungsurkunde hat der Präsident des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch heute Herrn Kutzer überreicht.

Herr Kutzer, der in Breslau geboren ist, aus der nordrhein-westfälischen Justiz stammt, und später in Niedersachsen, u.a. als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Göttingen vorstand, war von Januar 1982 bis Juni 2001 am Bundesgerichtshof tätig, seit 1995 als Vorsitzender des 3. Strafsenats (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 49/2001).

Das Große Verdienstkreuz hat Herr Kutzer vor allem für sein Engagement in der Hospiz-Bewegung erhalten. Er gehört zu den Gründern des Vereins "Deutsche Hospizhilfe", die am 24. Januar 1988 mit dem Ziel geschaffen wurde, die Hospiz-Bewegung in der Bundesrepublik bekannt zu machen, entsprechende Initiativen und Einrichtungen zu unterstützen sowie eine Lobby für alte, kranke und sterbende Menschen zu bilden.

Herr Kutzer hat bei der Verwirklichung dieses Ziels durch viele Vorträge in ganz Deutschland entscheidend mitgewirkt, die er auf Einladung von Hospiz-, Kirchen- und anderen sozial tätigen Gruppen gehalten hat. Ferner ist er durch Publikationen zu diesem Thema hervorgetreten, z.B. in einem 1989 herausgegebenen Handbuch der Hospizbewegung "Sterben - eine Zeit des Lebens" (herausgegeben von Beutel und Tausch), in einem 1996 in zweiter Auflage erschienenen Taschenbuch "Das Recht auf den eigenen Tod" (herausgegeben von Student) und in der von der katholischen und evangelischen Kirche 1996 herausgegebenen Schrift "Leben bis zuletzt". Besondere Beachtung hat auch der von ihm 1990 gehaltene Vortrag "Recht auf Schmerzbekämpfung" gefunden, der in der medizinischen Zeitschrift "Der Schmerz" (1991, S. 53 ff.) veröffentlicht wurde. Durch sein Auftreten für die Palliativmedizin hat er wichtige Brücken zwischen Medizin und Recht geschlagen, die auch nicht ohne Einfluß auf die Rechtsprechung geblieben sind. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit der passiven Sterbehilfe (BGHSt 37, 376) und der indirekten Sterbehilfe (BGHSt 42, 301).

Herr Kutzer, der aus persönlichen Gründen 1994 aus dem Verein "Deutsche Hospizhilfe" ausgetreten ist, widmet sich auch nach seinem Ruhestand weiterhin den Zielen der Hospizbewegung.

Seit Anfang 1997 hat ihn die Bundesärztekammer zu allen Sitzungen ihres Grundsatzausschusses herangezogen, in denen ihre neuen Grundsätze zur Sterbebegleitung erarbeitet wurden. 1999 hat ihn der neu gewählte Vorstand der Bundesärztekammer für die Wahlperiode bis 2003 als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen berufen, und seit Anfang 2000 nimmt er auf Einladung des Justizministers Mertin an allen von ihm geleiteten Sitzungen der Bio-Ethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz ehrenamtlich teil, um praktisch relevante Richtlinien für den Umgang mit Sterbehilfe zu erarbeiten.

Karlsruhe, den 25. Oktober 2001

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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