Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 69/2001

 

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen von Gerlach

im Ruhestand

Am 30. September 2001 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen von Gerlach in den Ruhestand treten.

Herr Dr. von Gerlach ist am 19. September 1936 in Kiel geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung war er zunächst für knapp zwei Jahre in der Rechtsabteilung eines Großunternehmens und als Rechtsanwalt tätig. 1967 trat er als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Er war dem Landgericht Darmstadt und ab 1969 dem Amtsgericht Darmstadt zugewiesen, wo er 1969 zum Amtsgerichtsrat ernannt wurde. In der Zeit von Juli 1967 bis März 1969 war Herr Dr. von Gerlach als wissenschaftlicher Assistent an die Universität Heidelberg abgeordnet. 1972 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main berufen, dem er bis zu seinem Übertritt zum Bundesgerichtshof angehörte.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. von Gerlach am 26. November 1986 ernannt worden. Das Präsidium wies ihn zunächst dem 1. Strafsenat zu. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit nahm er - in damals unruhiger Zeit - bis Juli 1991 die Aufgabe des Ermittlungsrichters I wahr. Im März 1991 wechselte Herr Dr. von Gerlach zum VI. Zivilsenat, der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus unerlaubter Handlung, namentlich auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, des Ehren- und Persönlichkeitsschutzes und des Verkehrs- und Produkthaftungsrechts, zuständig ist. Dem VI. Zivilsenat gehörte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand an.

In der Senatsarbeit war Herr Dr. von Gerlach zunächst schwerpunktmäßig mit Revisionen aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts befaßt. Auf diesem Rechtsgebiet hat er sich als viel gefragter Referent und als Mitherausgeber der Fachzeitschrift DAR auch außerhalb des Bundesgerichtshofs einen Namen gemacht. Aus seiner Zeit als Strafrichter ist insbesondere auch das Urteil zu Henry Millers Werk "Opus Pistorum" (BGHSt 37, 55) zu erwähnen, das sich mit dem Verhältniss von Kunst und Pornographie befaßt und aus seiner Feder stammt. Hervorzuheben ist ferner seine Mitwirkung bei zahlreichen Urteilen des VI. Zivilsenats zum Arzthaftungsrecht. Große Verdienste hat Herr Dr. von Gerlach sich vor allem um die Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Schutz des allgmeinen Persönlich-keitsrechts erworben. Von ihm stammt beispielsweise das berühmt gewordene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Veröffentlichung sogenannter Paparazzi-Fotos von Personen der Zeitgeschichte (Caroline von Monaco), BGHZ 131, 332 ff. Mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hat sich Herr Dr. von Gerlach in rechtsvergleichenden Veröffentlichungen (JZ 1998, 741 ff.; AfP 2001, 1 ff.) und Vorträgen auch wissenschaftlich beschäftigt. Sein Interesse galt aber auch rechtshistorischen Themen, was etwa sein Beitrag "Das Arzthaftungsrecht in der Antike" in der Festschift für Geiß (2000), S. 389 ff., belegt.

Herr Dr. von Gerlach hat darüber hinaus wertvolle Beiträge zur Entwicklung der internationalen Beziehungen des Bundesgerichtshofs geleistet. Als treibender Motor war er von der ersten Stunde an Teilnehmer der jährlichen Treffen mit hochrangigen Vertretern der Justiz aus Rußland und anderen GUS-Staaten. Ferner hat er wesentlich zum Zustandekommen des Kontakts mit den englischen Lordrichtern beigetragen.

Karlsruhe, den 28. September 2001

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