Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 25/2001

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Manfred Lepa

im Ruhestand

 

Am 31. März 2001 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Manfred Lepa in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Lepa, der am 5. März 1936 in Wuppertal geboren wurde, verheiratet ist und zwei erwachsene Kinder hat, ist nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1964 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Er war beim Landgericht Wuppertal, beim Amtsgericht Velbert und (als wissenschaftlicher Mitarbeiter) beim Oberlandesgericht Düsseldorf tätig, bevor er 1967 in das Bundesministerium der Justiz wechselt, dem er - zunächst als abgeordneter Landgerichtsrat, später als Oberregierungsrat, Regierungsdirektor und schließlich als Ministerialrat - insgesamt 15 Jahre angehörte. In der ersten Zeit dem Grundrechtsreferat zugewiesen, anschließend persönlicher Referent des Staatssekretärs, wurde ihm Ende 1972 die Leitung des Referats "Organisationsnormen des Grundgesetzes" übertragen, Anfang 1981 die des Referats "Grundrechte, Recht der Medien".

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Lepa im Jahre 1982 gewählt. Das Präsidium hat ihn mit seiner Ernennung dem für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, das Arzthaftungsrecht und den Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute - seit Anfang 1996 als stellvertretender Vorsitzender - angehört. Neben den Aufgaben im VI. Zivilsenat, für den er seit 1989 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt ist und seit 1995 in den Großen Senat für Zivilsachen, war er langjähriges Mitglied im Senat für Anwaltssachen.

In den nahezu zwei Jahrzehnten seiner Zugehörigkeit zum VI. Zivilsenat hat Herr

Dr. Lepa erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Rechtsprechung in den dem Senat zugewiesenen Materien genommen. Gleichsam in Fortsetzung seiner Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz war es ihm ein besonderes Anliegen, den Schutz der Grundrechte in der Rechtsprechung des Senats wirksam zur Geltung zu bringen. In Fragen des "einfachen Rechts" hat er unter anderem das Bild des für die Gerichts-praxis in Verkehrssachen bedeutsamen "Idealfahrers" (§ 7 Abs. 2 StVG) maßgeblich mitgeprägt. Sein prozeßrechtliches Interesse galt vor allem den Fragen des Beweisrechts. Insofern verdankt ihm insbesondere die Rechtsprechung zur Bedeutung des Anscheinsbeweises wesentliche Impulse.

Außerhalb des Bundesgerichtshofs hat sich Herr Dr. Lepa als vielgefragter Referent zu Problemen der Haftung aus Verkehrsunfällen einen Namen gemacht und mit seinen Vorträgen wichtige Beiträge zur Verbesserung der Akzeptanz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fachkreisen geleistet. Beachtung verdienen auch seine jährlich in einer Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlichten Berichte, mit denen er seit mehr als 30 Jahren über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts informiert.

Karlsruhe, den 30. März 2001

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