Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 62/2001

 

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Horst Josef Zugehör

im Ruhestand

 

Am 31. August 2001 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Horst Josef Zugehör in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Zugehör ist am 11. August 1936 in Duisburg-Ruhrort geboren. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er 1965 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war beim Amtsgericht Mülheim-Ruhr und beim Landgericht Duisburg tätig, wo er 1968 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. 1976 wurde Herr Dr. Zugehör zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf berufen, dem er - unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in den Jahren 1982 bis 1984 - bis zu seinem Übertritt zum Bundesgerichtshof angehörte.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Zugehör am 16. Juli 1991 ernannt worden. Das Präsidium hat ihn dem unter anderem für Revisionen aus dem Bereich des Bürgschaftsrechts (bis zum Jahr 2000), des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie der Rechtsberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand angehörte.

In der Arbeit des Senats hat sich Herr Dr. Zugehör vor allem auf dem Gebiet der Notar-, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, die er maßgeblich beeinflußt und in Aufsätzen erläutert hat, bleibende Verdienste erworben. Zahlreiche Entscheidungen des Senats, insbesondere zu den auf diesem Rechtsgebiet besonders problematischen Verjährungsfragen, stammen aus seiner Feder. Im Jahre 1999 ist das von ihm herausgegebene und mit verfaßte Handbuch der Anwaltshaftung erschienen.

Karlsruhe, den 31. August 2001

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