Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 63/2000

 

 

Richter am Bundesgerichtshof Martin Niemöller

im Ruhestand

 

Am 31. August 2000 wird der Richter am Bundesgerichtshof Martin Niemöller in den Ruhestand treten.

Herr Niemöller wurde am 11. August 1935 in Berlin geboren. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1964 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Nach dreijähriger Tätigkeit als Gerichtsassessor am Landgericht Wiesbaden und Amtsgericht Frankfurt am Main wurde er 1967 zum Amtsgerichtsrat beim dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. Im Jahr 1972 - während einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht - wurde seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht beim dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausgesprochen.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Niemöller im Juni 1980 ernannt. Das Präsidium wies ihn dem 2. Strafsenat zu, dem er bis heute, seit März 1995 als dessen stellvertretender Vorsitzender, angehört und für den er seit 1990 als Mitglied oder Vertreter eines Mitglieds in den Großen Senat für Strafsachen entsandt ist.

In der Senatsarbeit bildeten verfahrensrechtliche Fragen einen Schwerpunkt der Herrn Niemöller übertragenen Aufgaben. Vertieft gewidmet hat er sich dem Verhältnis von Verfassungs- und Strafprozeßrecht, dem Beweisantragsrecht, zumal den Rechtsfragen des bedingten Beweisantrags, sowie den Problemen der Absprachen und des Rechtsmißbrauchs im Strafprozeß. Zu diesen und anderen Themen ist Herr Niemöller auch als Referent auf Fachtagungen und als Autor vielbeachteter Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften hervorgetreten. Im materiellen Recht hat sich der Richter Verdienste vor allem um die Fortentwicklung der strafrechtlichen Produkthaftung erworben.

Jenseits seiner richterlichen Tätigkeit verdient besondere Anerkennung das Engagement, mit dem Herr Niemöller seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Bemühungen um den Aufbau und die Stärkung rechtstaatlicher Strukturen in den Staaten Osteuropas gestellt hat. Als Dozent der deutschen Rechtsschule in Warschau wird Herr Niemöller dieses Engagement auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Richteramt fortsetzen.

 

Karlsruhe, den 31. August 2000

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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