Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 62/2000

 

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Reinhard Granderath

im Ruhestand

 

Am 31. August 2000 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Reinhard Granderath in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Granderath wurde am 12. August 1935 in Gelsenkirchen geboren und ist in Ratingen aufgewachsen. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1963 trat er im selben Jahr in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach dreieinhalbjähriger Tätigkeit als Gerichtsassessor, die ihn an das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Landgericht in Konstanz führte, wurde er 1967 zum Landgerichtsrat beim Landgericht Konstanz ernannt. Einer dreijährigen Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht folgte Ende 1973 die Berufung zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Granderath im April 1982 ernannt. Seitdem gehört er durchgehend dem 1. Strafsenat an, dessen Rechtsprechung er in dieser Zeit wesentlich mitgestaltet hat. Sein Interesse galt dabei vor allem den Rechtsfragen des strafrechtlichen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Zu den diesen Fragenkreis betreffenden grundlegenden Entscheidungen des Senats, an denen er als Berichterstatter mitgewirkt hat, zählt neben Urteilen, die sich mit der strafrechtlichen Bekämpfung des Rauschgifthandels befassen, das vielbeachtete Urteil vom 4. November 1988 zur Strafbarkeit ungeschützter Sexualkontakte eines HIV-Infizierten (BGHSt 36, 1). Ferner war ihm in kriminalpolitischen Aufsätzen und in der Rechtsprechung der Schutz des Tatopfers im Strafverfahren ein besonderes Anliegen. Hervorzuheben sind daneben die Verdienste, die sich Herr Dr. Granderath als langjähriger Zeitschriftenkorrespondent der Strafsenate um die Verbreitung der Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Straf- und Strafverfahrensrecht erworben hat.

 

Karlsruhe, den 31. August 2000

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