Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30    

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2000 » Pressemitteilung Nr. 46/00 vom 30.6.2000

 

Anfang der DokumentlisteDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 46/2000

Richter am Bundesgerichtshof Dipl.-Ing. Falk Freiherr von Maltzahn

im Ruhestand

 

Am 30. Juni 2000 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dipl.-Ing. Freiherr von Maltzahn in den Ruhestand treten.

Freiherr von Maltzahn, der am 10. Juni 1938 in Mannheim geboren wurde, verheiratet ist und eine Tochter hat, kann auf einen für einen Bundesrichter ungewöhnlichen beruflichen Werdegang zurückblicken. Dem Studium der Rechtswissenschaften widmete er sich vertieft erst nach erfolgreicher Ablegung der Diplomprüfung am Ende seines Studiums an der Technischen Hochschule Aachen und der Technischen Universität Berlin. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung wurde er im Jahre 1974 - unter gleichzeitiger Beurlaubung zum Zwecke der Ausbildung zum Patentassessor - in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern aufgenommen. Nach Ablegung der Patentassessorenprüfung im April 1975 war er als Richter auf Probe am Landgericht München I tätig, bis er im Mai 1976 in den Geschäftsbereich des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen versetzt wurde. Dort verwendet beim Landgericht Düsseldorf als Mitglied der für Patentstreitsachen und Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständigen Zivilkammer, wurde Freiherr von Maltzahn im September 1977 zum Richter am Landgericht bei diesem Gericht ernannt. Am Ende einer dreijährigen Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof folgte im Dezember 1981 die Berufung zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Freiherr von Maltzahn im September 1985 ernannt. Seitdem gehört er dem schwerpunktmäßig für Patentsachen zuständigen X. Zivilsenat an, dessen Rechtsprechung er wesentlich mitgestaltet hat. Bis Ende 1992 war er zugleich Mitglied des Kartellsenats, für den er über einen Zeitraum von fünf Jahren auch in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt war.

Aus seiner Feder als Berichterstatter im X. Zivilsenat stammen unter anderem die grundlegenden Entscheidungen zur Bestimmung des Schutzbereichs der Patente nach der Harmonisierung des europäischen Patentrechts. Auch die Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht hat der Richter maßgeblich beeinflußt.

Im Kreise der Richterschaft erfreut sich Freiherr von Maltzahn hoher Wertschätzung. Viele Jahre gehörte er dem Richterrat an, in dem ihm unter anderem die Betreuung und Integration der neu gewählten Richterinnen und Richter ein besonderes Anliegen war.

Karlsruhe, den 30. Juni 2000

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

Druckansicht