Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Mai 2000 » Pressemitteilung Nr. 38/00 vom 31.5.2000

 

vorheriges DokumentDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 38/2000

 

 

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karl-Heinz Schramm

im Ruhestand

 

Am 31. Mai 2000 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karl-Heinz Schramm in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Schramm, der verheiratet ist, wurde am 17. Mai 1935 in Magdeburg geboren. Im Anschluß an seine juristische Ausbildung, die er nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München und der Referendarzeit ebenda mit dem zweiten Staatsexamen 1964 abschloß, wurde er im selben Jahr in den bayerischen Justizdienst übernommen. Er war im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und bei der Staatsanwaltschaft tätig, bevor im 1968 seine erste richterliche Planstelle als Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht München übertragen wurde. Von 1970 bis 1988 war Herr Dr. Schramm dann - unterbrochen durch eine einjährige Tätigkeit als Vorsitzender Richter einer Kammer für Handelssachen am Landgericht München I - erneut im Staatsministerium der Justiz tätig, seit Juni 1975 als Referent in der Haushaltsabteilung, zunächst als Ministerialrat, seit Juli 1985 als Leitender Ministerialrat. Im Februar 1988 folgt seine Ernennung zum Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Schramm im Juli 1988 ernannt. Er ist seitdem Mitglied des damals neu gebildeten, für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats, dessen Rechtsprechung er von den ersten Tagen an mitgestaltet hat. Wissenschaftlich ist Herr Dr. Schramm u.a. durch seine Kommentierung der §§ 164 bis 185 BGB (Vertretung, Vollmacht, Einwilligung, Genehmigung) im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch hervorgetreten, die er mit der 3. Auflage des Werkes übernommen hat, ferner durch seinen Beitrag zur "Vertretungs- und Verfügungsmacht über das Konto" im Bankrechtshandbuch (hrsg. von Schimansky/ Bunte/Lwowski).

 

Karlsruhe, den 31. Mai 2000

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

Druckansicht