Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 75/2000

 

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Am 11. Oktober 2000 sind Richter am Oberlandesgericht Dr. Reinhard Gaier und Vorsitzender Richter am Landgericht Hans-Jürgen Schaal zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt worden.

Dr. Gaier ist 46 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahre 1983 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Er war bei dem Landgericht Darmstadt sowie bei den Amtsgerichten Fürth (Odenwald) und Michelstadt tätig, bevor er 1986 zum Richter am Landgericht Darmstadt ernannt wurde. 1993 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Herr Schaal ist 52 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er 1975 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Er war als Staatsanwalt und als Richter tätig, bevor er im Jahr 1978 – während einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Justizprüfungsamt - zum Richter am Landgericht Berlin ernannt wurde. Von 1979 bis Ende 1980 war Herr Schaal Beisitzer in einer Strafkammer des Landgerichts Berlin. Während einer anschließenden Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, wo er als Referent in der Strafrechtsabteilung tätig war, wurde die Berufung zum Richter am Kammergericht ausgesprochen. Im Anschluß an eine weitere Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter folgte Ende 1990 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin. Seitdem hatte Herr Schaal – unterbrochen durch eine einjährige Abordnung an das Bundeszentralregister – den Vorsitz in verschiedenen Strafkammern des Landgerichts inne.

Das Präsidium hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gaier dem für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat und Richter am Bundesgerichtshof Schaal dem für Revisionen in Strafsachen aus Baden-Württemberg und Bayern zuständigen 1. Strafsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 12. Oktober 2000

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