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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2000 » Pressemitteilung Nr. 78/00 vom 30.10.2000

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 23.12.2000 - 5 StR 377/00 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 78/2000

 

 

Urteil im "Pinnow See-Mordprozeß" rechtskräftig

 

 

Das Landgericht Cottbus hat den 46-jährigen Angeklagten nach einer mehr als zwei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juli 1995 ein 12-jähriges Mädchen am Pinnow See in ein Waldstück gezerrt, um mit ihm gewaltsam den Geschlechtsverkehr auszuüben. Nachdem er durch Spaziergänger gestört worden war, hatte er das Mädchen aus Angst vor Entdeckung getötet. Der Angeklagte hatte zunächst im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 23. Oktober 2000 nach § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Cottbus rechtskräftig.

Beschluß vom 23. Oktober 2000 - 5 StR 377/00

Karlsruhe, den 30. Oktober 2000

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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