Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 75/1999

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen zu hohen Haftstrafen wegen Brandanschlag auf Asylantenheim in Aichach

Das Landgericht Augsburg hat vier Angeklagte wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord in 20 Fällen zu nicht mehr bewährungsfähigen Freiheitsstrafen zwischen 5 ½ und sieben Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stammten die in Aichach wohnenden Angeklagten überwiegend aus der rechtsextremen Szene. Mitte Mai 1998 warfen sie gegen Mitternacht mit Brennspiritus und brennenden Lunten versehene Flaschen in ein Asylantenheim, um dieses niederzubrennen. Dabei nahmen sie billigend in Kauf, daß die arg- und wehrlosen Heimbewohner vom Feuer im Schlaf überrascht und infolge des Brandes zu Tode kommen würden. Beweggrund ihres Handelns waren ausländerfeindliche Motive. Aufgrund sofortiger Löschmaßnahmen eines glücklicherweise noch nicht schlafenden Heimbewohners konnte eine Ausbreitung des Brandes verhindert werden.

Ein geständiger Angeklagter hat das Urteil akzeptiert. Die übrigen drei Angeklagten haben sich mit ihren Rechtsmitteln insbesondere gegen die Beweiswürdigung und die Strafzumessung gewandt.

Durch Beschluß vom 31. August 1999 hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hatte. Die Verurteilung zu sechs Jahren Jugendstrafe bzw. zu Freiheitsstrafen in Höhe von 5 ½ und in zwei Fällen sieben Jahren ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 31. August 1999 – 1 StR 344/99

Karlsruhe, den 20. September 1999

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