Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 81/1999

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ronny Rieken, den Mörder von Ulrike Everts und Christiane Nytsch

Der Verurteilung des Mörders von Ulrike Everts und Christiane Nytsch lagen zwei aufsehenerregende Vergewaltigungs- und Mordfälle an Kindern zugrunde. Gefaßt wurde der Angeklagte nach einer Speicheluntersuchung aller männlichen Bewohner seines Wohnortes.

Der Angeklagte war nach einer Verurteilung zu langjähriger Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung seiner Schwester aus der Strafhaft auf Bewährung entlassen worden. Im Abstand von 19 Monaten beging er nach einer zunächst nicht aufgeklärten Entführung und Vergewaltigung eines 10jährigen Mädchens die beiden abgeurteilten Taten. Er hat die 13 und 11 Jahre alten Tatopfer jeweils in vielfältiger Weise über einen längeren Zeitraum mißhandelt, sexuell mißbraucht und auf verschiedene Arten vergewaltigt. Sodann hat er sie zur Verdeckung seiner Taten heimtückisch ermordet. Das Landgericht Oldenburg hat nach sachverständiger Beratung den Angeklagten als voll schuldfähig angesehen, ihn zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der im wesentlichen beanstandet wurde, das Landgericht hätte einen weiteren Sachverständigen hören müssen, da der Angeklagte in beiden Fällen erheblich in seiner Schuldfähigkeit gemindert gewesen sei, zurückgewiesen. Rechtsfehler in dem angefochtenen Urteil hat die Revision nicht aufgezeigt und sind auch sonst nicht erkennbar. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 15. September 1999 - 3 StR 312/99

Karlsruhe, den 28. September 1999

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