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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 1999 » Pressemitteilung Nr. 69/99 vom 26.8.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 69/1999

Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

Am 3. Juli 1997, kurz nach Mitternacht, hielten sich die Angeklagten, zwei junge Männer, mit ihren Pitbull-Terriern am Spreeufer in Fürstenwalde auf. Der jüngere Angeklagte begann eine Auseinandersetzung mit einem Angler. Nachdem sich auch der zweite Angeklagte beteiligte, fielen die Kampfhunde über den Angler her. Ein Hund verbiß sich im Gesicht des Anglers. Die Angeklagten zogen schließlich die Hunde vom Angler weg und entfernten sich. Der lebensgefährlich verletzte Angler konnte von einem Taxifahrer gerettet werden; sein Gesicht ist irreparabel entstellt, und er ist beim Sprechen und bei der Nahrungsaufnahme stark behindert.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat dem wegen Körperverletzung verurteilten heranwachsenden Angeklagten Arbeitsauflagen und die Weisung erteilt, an einem Hundeführerkurs teilzunehmen. Gegen den erwachsenen Angeklagten hat es wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe von 1.200 DM verhängt. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, daß die Angeklagten ihre Hunde auf den Angler gehetzt hätten, um diesen zu berauben.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Cottbus zurückverwiesen. Er hat die Beweiswürdigung als fehlerhaft beanstandet. Zudem habe das Landgericht nicht geprüft, ob sich die Angeklagten einer Aussetzung schuldig gemacht haben, indem sie den erkennbar schwer verletzten Angler hilflos am menschenleeren Spreeufer im Stich ließen. Da die Sache insgesamt aufgehoben wurde, brauchte der Bundesgerichtshof nicht zu entscheiden, ob die ungewöhnlich milden Sanktionen noch schuldangemessen waren.

Urteil vom 24. August 1999 – 5 StR 81/99

Karlsruhe, den 26. August 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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