Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 64/1999

Verurteilungen wegen DDR-Todesurteilen rechtskräftig

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem Revisionsverfahren über die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für zwei in den Jahren 1979 und 1981 in der DDR wegen Spionage verhängte Todesurteile zu befinden. Die beiden Verurteilten waren fluchtwillige MfS-Offiziere, die geheime Unterlagen gesammelt hatten, die sie nach ihrer geplanten Flucht dem westdeutschen Geheimdienst übergeben wollten. Beide Verurteilten wurden in Leipzig hingerichtet, Gert Trebeljahr am 14. Dezember 1979, Dr. Werner Teske am 26. Juni 1981; hierbei handelte es sich um das letzte in der DDR vollstreckte Todesurteil.

Das Landgericht Berlin hatte einen beisitzenden Militärrichter, der für die Todesurteile gestimmt hatte, wegen zweier Fälle des Totschlags in Tateinheit mit Rechtsbeugung verurteilt, einen Militärstaatsanwalt, der in den Hauptverhandlungen die Todesstrafe beantragt hatte, wegen Beihilfe hierzu.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten durch einstimmig gefaßten Beschluß verworfen. Die Verurteilung der Angeklagten steht im Einklang mit dem einschlägigen Grundsatzurteil des 5. Strafsenats vom 16. November 1995 (BGHSt 41, 317). Auch unter Berücksichtigung von DDR-Recht stellte die Verhängung der Todesstrafe Rechtsbeugung dar, sofern nicht äußerstes Unrecht und schwerste Schuld zu sanktionieren waren. Trotz des Gewichts beider Fälle aus Sicht der DDR-Justiz lagen diese Voraussetzungen hier offensichtlich deshalb nicht vor, weil der von den Verurteilten geplante Verrat jeweils noch nicht zur Ausführung gelangt war.

Das Urteil des Landgerichts Berlin, mit dem die Angeklagten jeweils zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, ist nunmehr auch im Strafmaß rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgenommen hat.

 

Beschluß vom 26. Juli 1999 - 5 StR 219/99

Karlsruhe, den 06. August 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831