Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 59/1999

 

Urteil wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern rechtskräftig

 

 

Das Landgericht Schweinfurt hat am 28. Januar 1999 den Angeklagten unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Tateinheit mit (versuchter und vollendeter) Vergewaltigung sowie in zwei Fällen in Tateinheit mit Geiselnahme verurteilt Es hat deshalb gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt und zudem die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beging der Angeklagte am 20. Oktober 1994 nahe Lindow (Kreis Neuruppin) sowie am 08. und 17. Oktober 1997 nahe Hohenweiden (Saalekreis) und bei Großeibstadt sexuelle Gewaltdelikte. In allen Fällen drohte er unter Vorbehalt einer Waffe 9- bis 12jährigen Mädchen an, sie zu töten, fesselte die verängstigten Kinder und zwang sie so zur Duldung des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen. In zwei Fällen transportierte er das Tatopfer zuvor mit dem Auto an einen abgelegenen Ort.

Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützt. Das Rechtsmittel erwies sich als unbegründet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat es daher mit Beschluß vom 07. Juli 1999 verworfen. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.

 

Beschluß vom 07. Juli 1999 – 1 StR 291/99

Karlsruhe, den 15. Juli 1999

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