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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 30. Juni 1999 » Pressemitteilung Nr. 56/99 vom 30.6.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 56/1999

 

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herbert Schimansky

mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens geehrt

 

 

 

Der langjährige Vorsitzende des unter anderem für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herbert Schimansky, wurde durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs aus Anlaß seines Eintritts in den Ruhestand am 30. Juni 1999 im Rahmen einer Feierstunde in Würdigung seiner Verdienste mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.

 

Herr Schimansky wurde am 22. Juni 1934 in Berlin geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Februar 1962 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Von Dezember 1963 bis September 1965 war er im Bundesministerium der Justiz in der strafrechtlichen Abteilung, Referat Nebenstrafrecht, tätig. 1965 wurde er Landgerichtsrat in Essen. Im Dezember 1971 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Nach Versetzung an das Oberlandesgericht Düsseldorf wurde er dort im März 1981 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt.

 

Im Mai 1982 wurde Herr Schimansky zum Bundesrichter gewählt. Er wurde dem 1. Strafsenat zugewiesen. Von Januar 1984 bis Juni 1988 hat er neben seiner Tätigkeit im 1. Strafsenat auch die Aufgaben des Präsidialrichters wahrgenommen. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof im Juli 1988 übernahm er den Vorsitz im neu gegründeten XI. Zivilsenat, der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständig ist. In dieser Funktion war er von 1990 bis 1994 auch Mitglied des Großen Senats für

Zivilsachen. Seit 1991 ist Herr Schimansky zusätzlich im Dienstgericht des Bundes tätig, dessen Vorsitz er von 1992 bis 1996 inne hatte. In den Jahren 1991 bis 1994 gehörte er dem Präsidium an.

 

Durch seine langjährige Tätigkeit hat Herr Schimansky die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst auf den Gebieten des Strafrechts und des Strafprozeßrechts, seit 1988 aber vor allem im Bereich des Bank- und Börsenrechts maßgeblich beeinflußt und geprägt. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche rechtsfortbildende Entscheidungen. Besonders erwähnt seien die Entscheidungen zur ec-Scheckkartengarantie (BGHZ 122, 156), zu Bankklauseln über die Wertstellung bei Überweisungs- und Scheckgutschriften (BGHZ 135, 316), zu Bankgebühren für Ein- und Auszahlungen (BGHZ 124, 254) oder für Freistellungsaufträge (BGHZ 136, 261), zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Ablösung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehns (BGHZ 136, 161) oder zur Vergütung für die Verwendung einer Kreditkarte im Ausland (BGHZ 137, 27). In den letzten Jahren hatte sich der Senat insbesondere auch mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eigentums- und Vermö-gensordnung der DDR zu befassen, etwa mit der Frage des Fortbestands von Altschulden aus DDR-Staatsbankkrediten (BGHZ 124, 1), wie solchen einer VEB-Nachfolge-GmbH (BGHZ 127, 212) oder mit einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (BGHZ 131, 44), oder mit Problemen des Transferrubel-Abrechnungsverfahrens (BGHZ 133, 117).

 

Diese Entscheidungen haben im Fachschrifttum wie in der Öffentlichkeit große Resonanz und durchweg breite Zustimmung gefunden. Herrn Schimansky ist es insbesondere gelungen, in seiner Tätigkeit Rechtspraxis und Rechtswissenschaft in vorbildlicher Weise miteinander zu verbinden. Auf den Gebieten des Bank- und Börsenrechts ist Herr Schimansky auch wissenschaftlich mit zahlreichen Abhandlungen zu aktuellen Einzelfragen hervorgetreten. Er ist Mitherausgeber der Schriftenreihe der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. und des im Jahr 1997 erschienenen dreibändigen Bankrechts-Handbuches, in dem von ihm selbst auch ein Kapitel über den bargeldlosen Zahlungsverkehr verfaßt worden ist. Seine breite Interessen- und Wissenspalette zeigt sich darüber hinaus daran, daß er

 

Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung bis zu der im Jahr 1993 erschienenen 3. Auflage die §§ 464 bis 473 StPO (Kosten des Verfahrens) erläutert hat.

Die Anerkennung, die Herr Schimansky in der Fachöffentlichkeit gefunden hat, kommt auch darin zum Ausdruck, daß er auf Fachtagungen im Bereich des Bank- und Börsenrechts ein gefragter Referent ist und er des öfteren die von der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. seit 1990 veranstalteten Bankrechtstage, die jedes Jahr mehr als 200 Bankjuri-

sten aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Bankpraxis aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammenführen, mitgestaltet hat.

Karlsruhe, den 30. Juni 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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