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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 29. Juni 1999 » Pressemitteilung Nr. 54/99 vom 29.6.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 54/1999

 

Revisionen der Angeklagten gegen Urteil zur

"Mülldeponie Kahlenberg" verworfen

 

 

Das Landgericht Freiburg i. Br. hat wegen rechtswidriger Geschäfte, die den Erwerb sogenannten Verfüllstoffes zur Sanierung der Mülldeponie Kahlenberg zum Gegenstand hatten, zwei Angeklagte wegen Untreue und drei weitere Angeklagte wegen dazu begangener Beihilfe verurteilt. Es hat deswegen gegen vier Angeklagte jeweils zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen und gegen eine Angeklagte eine Geldstrafe verhängt.

Gegen dieses Urteil haben alle Angeklagten Revision eingelegt und diese auf die Verletzung sachlichen, überwiegend auch auf die Verletzung formellen Rechts gestützt. Die zu einer Geldstrafe verurteilte Angeklagte hat ihr Rechtsmittel wieder zurückgenommen. Die vier übrigen Revisionen erwiesen sich als unbegründet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie daher mit Beschluß vom 15. Juni 1999 verworfen.

 

Beschluß vom 15. Juni 1999 – 1 StR 71/99

Karlsruhe, den 29. Juni 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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