Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 47/1999

Urteil wegen Mordes rechtskräftig

Das Landgericht Heilbronn hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und schwerem Raub zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, daß die Schuld besonders schwer wiegt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen suchte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte am 20. Februar 1997 während eines Hafturlaubs die Ehefrau eines Mithäftlings, eines ehemaligen Filialleiters einer Bank, auf, um diese zur Überweisung eines hohen Geldbetrages auf sein Konto zu bringen. Als die Frau sich trotz Bedrohung mit einer Gaspistole weigerte, drosselte der Angeklagte sie zunächst. Dann zwang er die Frau, die Wohnung zu verlassen, um mit ihm zu der kontoführenden Bank nach Winterthur zu fahren. Zuvor brachte er Kleidungsstücke und eine Uhrensammlung ihres Ehemanns an sich. Als die Frau auf einem Parkplatz zu fliehen versuchte, verhinderte dies der Angeklagte durch einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand auf den Hinterkopf. Ihm war nun klar, daß er sein Vorhaben nicht mehr würde umsetzen können. Er legte die schwer verletzte Frau daher auf den Rücken und fuhr ihr mit seinem Auto mindestens dreimal über Kopf, Brust, Oberschenkel und Extremitäten. Aufgrund der völlig zerstörten Lungen erstickte sie innerhalb weniger Minuten.

Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, die die Verletzung sachlichen Rechts geltend machte, erwies sich als unbegründet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie daher mit Beschluß vom 5. Mai 1999 verworfen. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.

Beschluß vom 05. Mai 1999 - 1 StR 179/99

Karlsruhe, den 28. Mai 1999

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