Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 102/1999

Prof. Dr. Gerd Pfeiffer wird 80 Jahre alt

Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Gerd Pfeiffer, vollendete am 22. Dezember 1999 sein 80. Lebensjahr.

Der aus Schlesien stammende Jubilar, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, wurde nach dem Abitur im Jahre 1937 zum Arbeitsdienst und anschließend zum Wehrdienst eingezogen. Nach schweren Kriegsjahren, in denen er fünfmal verwundet wurde, studierte er von 1945 bis 1948 in Erlangen Rechtswissenschaft. Dort erfolgte noch im Jahre 1948 seine Promotion. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung trat er in den bayerischen Justizdienst ein. Von 1952 bis 1958 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, anschließend bis 1964 am Landgericht München I und von 1964 bis 1966 am Oberlandesgericht München tätig.

Im April 1966 wurde Prof. Dr. Pfeiffer zum Bundesrichter ernannt. Er war Mitglied des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, dessen Vorsitz er im Jahre 1970 übernahm. 1976 wurde er zum Vizepräsidenten, ein Jahr später als Nachfolger von Dr. Robert Fischer zum vierten Präsidenten des Bundesgerichtshofs berufen. Diese Amt übte er mehr als zehn Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1987 aus. Als Präsident des Bundesgerichtshofs übernahm er traditionell den Vorsitz des Kartellsenats und kraft Gesetzes den Vorsitz des Senats für Anwaltssachen, des Großen Senats für Zivilsachen sowie des Großen Senats für Strafsachen.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Gerd Pfeiffer durch zahlreiche fachwissenschaftliche Veröffentlichungen hervorgetreten. Besonders hervorzuheben sind der von ihm in zweiter Auflage allein verfaßte Kommentar zur Strafprozeßordnung und seine Kommentierungen im von ihm auch herausgegebenen Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz (4. Aufl.). Daneben ist er Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht und - bis 1998 - der Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Strafrecht.

Die außerordentliche Wertschätzung, die sich Prof. Dr. Pfeiffer durch seine Arbeit in weiten Fachkreisen erworben hat, ist durch seine Berufung in wichtige Gremien zum Ausdruck gekommen. Sein Rat und sein Engagement sind vor allem dann gesucht, wenn es um neue und schwierige rechtliche, rechtspolitische und rechtsethische Fragen geht. Seit 1988 ist er - lange Jahre als deren Vorsitzender - Mitglied der Freiburger Ethik-Kommission, deren Aufgabe in der Überprüfung medizinischer Forschungsvorhaben unter rechtlichen, medizinischen und theologischen Gesichtspunkten besteht. Er ist Mitherausgeber eines Sammelbandes über die durch die Immunschwächekrankheit AIDS aufgeworfenen rechtlichen Probleme. Daneben war er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der vom Bundesminister der Justiz im Jahr 1989 veranstalteten Ausstellung "Justiz und Nationalsozialismus".

Dank seiner Fachkompetenz und seines hohen Ansehens wurden Prof. Dr. Gerd Pfeiffer zahlreiche weitere Ämter übertragen und hohe Ehrungen zuteil. Er war Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Sein besonderes soziales Engagement kam durch seine Mitgliedschaft im Bundespersonalausschuß beim Bundesminister des Innern zum Ausdruck. Auf kulturellem Gebiet war er als Vorsitzender des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe aktiv. Während seiner Präsidentschaft knüpfte Prof. Dr. Pfeiffer vielfältige internationale Kontakte, vor allem zur österreichischen und italienischen Justiz. 1979 wurde er zum Präsidenten der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen gewählt. 1980 wurde er mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen am Bande der Republik Österreich und 1986 mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Republik Italien ausgezeichnet. 1987 erhielt er den Bayerischen Verdienstorden. Anläßlich seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst im Dezember 1987 wurde ihm vom Bundespräsidenten das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Der Präsident des Bundesgerichtshofs Karlmann Geiß wird den Jubilar im Januar 2000 im Rahmen einer internen Feier würdigen.

Karlsruhe, den 22. Dezember 1999

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