Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 4/1999 (im Anschluß an Nr. 41/1996)

 

Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

 

Die Angeklagte ist durch das Landgericht Heilbronn wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte zuvor ein erstes gleichlautendes Urteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben. Nach den Feststellungen soll sie im Januar 1993 ihrer sieben Jahre alten Nichte vorsätzlich mit Arsenik vergiftetes Pistazieneis zu essen gegeben und so deren Tod verursacht haben.

Auf die Revision der Angeklagten hat der 1. Strafsenat diese Verurteilung erneut aufgehoben und die Angeklagte nunmehr freigesprochen. Denn das Landgericht hat seine Feststellungen aufgrund einer unzureichenden Beweiswürdigung getroffen. Es hat kein Tatmotiv für die Tötung des Kindes finden können und auch keine eindeutigen Indizien für die Täterschaft der Angeklagten gehabt. Der Versuch, alle anderen in Betracht kommenden Ursachen für den Tod des Kindes sicher auszuschließen, so daß nur noch die Angeklagte als Täterin übrigblieb, ist nicht rechtsfehlerfrei möglich gewesen.

Der Senat schließt aus, daß nach einer Zurückverweisung in einer dritten Hauptverhandlung noch Tatsachen festgestellt werden könnten, die nunmehr eine Verurteilung zu tragen geeignet wären. Er hat die Angeklagte deshalb freigesprochen.

Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98

Karlsruhe, den 19. Januar 1999

 

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