BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 126/2009 Urteil wegen Überfall auf Jugendlager der Partei
"Die Linke" rechtskräftig
Das Landgericht Kassel hat den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten u. a. wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der in der rechten Szene aktiv war, hatte sich am Morgen des 20. Juli 2008 zusammen mit Gleichgesinnten zum Gelände eines Zeltlagers begeben, welches von der Jugendorganisation der Partei "Die Linke" ausgerichtet wurde. Dort beschädigten sie zunächst mehrere Fahrzeuge. Anschließend schlich sich der Angeklagte in ein Zelt und attackierte die darin schlafenden Nebenkläger, ein 13-jähriges Mädchen und ihr 23 Jahre alter Stiefbruder, mit einer leeren Bierflasche und der flachen Seite eines Klappspatens. Dabei fügte er beiden erhebliche, allerdings nicht lebensbedrohliche Verletzungen zu. Einen Tötungsvorsatz des Angeklagten vermochte das Landgericht nicht festzustellen. Maßgeblich hierfür war insbesondere, dass der Angeklagte die Schläge nicht mit vollem Kraftaufwand ausgeführt und beide Werkzeuge in weniger gefährlicher Weise eingesetzt hatte. Es hat den Angeklagten deshalb der zweifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die hiergegen gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerin hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 3. Juni 2009 als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Beschluss vom 3. Juni 2009 – 2 StR 162/09 Landgericht Kassel – Urteil vom 12. Januar 2009 – 1612 Js 25882/08 3 Ks Karlsruhe, den 9. Juni 2009
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