Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 123/2009

Verurteilung im Kindstötungsfall aus Cottbus rechtskräftig

Das Landgericht Cottbus hat die Angeklagte wegen Totschlags – vorsätzliche Tötung ihres Kindes unmittelbar nach der Geburt – zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen lehnte die zur Tatzeit 25 Jahre alte Angeklagte das von ihr erwartete Kind ab, weil sie davon ausging, es von einem unbekannten Mann bei einem unfreiwilligen Geschlechtsverkehr empfangen zu haben; tatsächlich war aber ihr langjähriger Lebensgefährte der Vater des Kindes. Die Angeklagte verleugnete die Schwangerschaft gegenüber ihrem sozialen Umfeld. Das Kind brachte sie im Badezimmer der von ihr und ihrem Lebensgefährten bewohnten Wohnung ohne fremde Hilfe zur Welt. Nachdem sie das lebensfähige Baby in ein Handtuch gewickelt hatte, begann es zu schreien. Da die Angeklagte unbedingt vermeiden wollte, dass ihr nebenan schlafender Lebensgefährte die Geburt bemerkt, drückte sie das Kind ausdauernd und fest an ihren Oberkörper, um es zur Ruhe zu bringen. Hierdurch wurden seine Atemwege verschlossen und es erstickte. Den Leichnam vergrub sie in der folgenden Nacht an einem See. Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten bei der Tat hat das sachverständig beratene Landgericht ausgeschlossen.

Die Revision der Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts verworfen.

Beschluss vom 26. Mai 2009 – 5 StR 139/09

LG Cottbus – 21 Ks 5/08 – Urteil vom 11. Dezember 2008

Karlsruhe, den 8. Juni 2009

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